Justizpanne in Bayern: Kinderschänder suchte Opfer im Sportverein
zuletzt aktualisiert: 07.08.2009 - 17:25Frankfurt/Main (RPO). Die Empörung über neue Fakten zu den Vorfällen um Kinderschänder reißt nicht ab. Der nach einer Fahndung in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" festgenommene Kinderschänder Christoph G. konnte als Betreuer in einem Sportverein auf die Suche nach Opfern gehen.
Wie nunmehr bekannt wurde, wurden dem 37-Jährigen seine Taten erleichtert, weil er als Übungsleiter für vier- bis zwölfjährige Kinder in der Eifel tätig war. Bereits 2006 gab es ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter.
Das bestätigte die Staatsanwaltschaft in Gießen. Das Amtsgericht Kempten erließ derweil Haftbefehl wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Videos. Der Mann hatte sich am Donnerstag unter dem Druck der öffentlichen Fahndung der Polizei in Sonthofen gestellt. Der aus dem Eifel-Ort Mayen stammende 37-Jährige jobbte im Allgäu als Kellner.
Der Täter hatte auf Videos aufgenommen, auf denen zu sehen ist, wie er bis zu neun Jungen im Alter von fünf bis sieben Jahren zum Teil mit grober Gewalt sexuell missbrauchte. Mindestens 42 Aufnahmen stellte er ins Internet, wo sie in einem geschlossenen Pädophilen-Netzwerk zu sehen waren. Der Mann verzichtete auf jegliche Tarnung. Das Bundeskriminalamt hatte am Mittwoch eine öffentliche Fahndung gestartet - mit Fotos, Videos und Stimmproben über das Internet und die Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst".
Ermittlungsverfahren gegen G. schon 2006
Dem Gießener Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner zufolge lebte der gebürtige Leipziger seit Jahren in der Eifel, ist geschieden und hat keine Kinder. Unter den Opfer waren keine Verwandten des Verdächtigen.
Die Staatsanwaltschaft Trier teilte mit, dass sie schon im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen G. einleitete. Wie der stellvertretende Leiter Ingo Hromada erklärte, wurde es damals eingestellt, weil die angeblichen Opfer die Vorwürfe nicht bestätigten und ein Glaubwürdigkeitsgutachten zu deren Aussagen kein eindeutiges Ergebnis erbrachte.
Die nun vorliegenden Video-Aufnahmen belegen nach Angaben Hromadas, dass es genau die Straftaten waren, deretwegen damals ermittelt wurde. Die Tatorte lagen im Bereich der Stadt Daun. Die Gießener Staatsanwaltschaft will das Verfahren nächste Woche nach Trier abgeben.
DNA führte zu Vergewaltiger
Erfolg hatten hessische Ermittler bei der Suche nach einem Vergewaltiger, dem im Oktober 2005 ein fünfjähriges Mädchen bei einem Spielplatz auf einem Kirchengelände in Viernheim zum Opfer fiel. Am Dienstagabend nahm die Polizei einen 28-Jährigen in Mannheim fest, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Darmstadt mitteilten.
Die Polizei hatte erfolglos mit einem Massengentest nach dem Täter gefahndet. Im März 2009 stieß sie auf einen wegen Gewalt-, Eigentums- und Drogendelikten bekannten Mann. Dessen DNA stimmte mit der des Vergewaltigers überein.
Justizpanne
Empörung löst unterdessen eine Justizpanne aus: Ein potenziell gefährlicher Kinderschänder aus Bayern, der 71-jährige Oswald A., muss nach Verbüßung seiner Haftstrafe freigelassen werden, weil die Justizbehörden die Frist zur Prüfung der Sicherungsverwahrung verstreichen ließen.
Er war 1996 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zweieinhalb Jahren und 2006 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Münchner Richter hatten die Anordnung von Sicherungsverwahrung ausdrücklich vorbehalten.
Laut Justizministerium gab es eine regelrechte Pannenserie: Zunächst blieben Akten mehrere Monate in der Geschäftsstelle der Münchner Staatsanwaltschaft liegen. Am 19. September 2008 schließlich habe die Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt, bis 5. Dezember ein Sachverständigengutachten einzuholen und einen Termin zur Hauptverhandlung zu bestimmen.
Laut Ministerium machte der zuständige Staatsanwaltschaft persönlich auf die Eile in dem Fall aufmerksam und schlug auch einen Sachverständigen vor. Doch das Gericht ließ bis zum Ablauf der Frist weder ein Gutachten erstellen noch einen Termin bestimmen.
"Es macht mich zutiefst betroffen, dass in diesem Fall der Verurteilte nach Verbüßung seiner Haftstrafe im Februar 2011 aus der Strafhaft entlassen werden muss", erklärte die bayerische Justizministerin Beate Merk. "Elf Wochen sind knapp, hätten in einem solchen Fall aber durchaus ausreichen müssen."
Der Richter sei inzwischen im Ruhestand, sagte Ministeriumssprecher Stefan Heilmann. Die nun zuständige Richterin habe die Sicherungsverwahrung für Oswald A. wegen der abgelaufenen Frist ablehnen müssen. Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gebe es hohe Hürden. Der Vorgang sei "nicht optimal gelaufen", sagte Heilmann.
Gefährlichkeit von Oswald A. nicht geklärt
Da kein Gutachten vorliege, sei auch nicht geklärt, ob Oswald A. noch eine Gefahr darstelle, sagte Heilmann. Das Ministerium hat nun veranlasst, dass künftig der zuständige Staatsanwalt persönlich solche Verfahren kontrollieren muss.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte nach Bekanntwerden des Falles an, die Konferenz der Innenminister der unionsgeführten Länder werde sich bei ihrem Treffen am 20. August mit dem Thema Sicherungsverwahrung befassen. "Wer ein gefährlicher Sexualstraftäter ist, muss zu jeder Zeit durch ein Gericht eingesperrt werden können", forderte der CSU-Politiker eine Überarbeitung des geltenden Rechts.
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