Gerichtsurteil "Kinderzimmer-Dealer" legt Revision gegen Haftstrafe ein

Leipzig · Der "Kinderzimmer-Dealer", der über das Internet fast eine Tonne Drogen verkauft hat, will seine Jugendstrafe zu sieben Jahren Haft nicht akzeptieren. Die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein.

Das sagte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts am Dienstag. Damit muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Das Landgericht hatte den 20-Jährigen in der vergangenen Woche wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Der Mann hatte gestanden, verschiedene Drogen, die er in seinem Kinderzimmer lagerte, im Internet verkauft zu haben. Die Verteidigung hatte auf sechseinhalb Jahre Haft plädiert.

(dpa)
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