1000 Euro Missbrauchsgebühr Bundesverfassungsgericht verdonnert "Knöllchen-Horst"

Karlsruhe · "Knöllchen-Horst" hat letztendlich sogar das höchste deutsche Gericht beschäftigt: Der Frührentner, der das Anzeigen von Falschparkern zu seinem Lebensinhalt gemacht hat, fand aber kein Verständnis beim Bundesverfassungsgericht.

 "Knöllchen-Horst" (links), der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, muss nun selbst zahlen.

"Knöllchen-Horst" (links), der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, muss nun selbst zahlen.

Foto: dpa, Mark Härtl

Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde von "Knöllchen-Horst" erst gar nicht an und brummten ihm eine Missbrauchsgebühr von 1000 Euro auf. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des NDR.

Der Frührentner aus Niedersachsen hatte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung gewandt. "Knöllchen-Horst" wollte bei der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen einen Richter in Osterode vorgehen, den er als Besucher einer Gerichtsverhandlung erlebt hatte. Dabei ging es um zu schnelles Fahren.

Eine Verletzung eigener Grundrechte sei nicht einmal ansatzweise zu erkennen, befanden die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss, der bereits im September vergangenen Jahres gefasst wurde. Mit der Missbrauchsgebühr von 1000 Euro war "Knöllchen-Horst" offenbar noch gut bedient - das Gesetz ermöglicht in solchen Fällen bis zu 2600 Euro.

(dpa)
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