Oberverwaltungsgericht Münster Kölner Bettensteuer gekippt

Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Kölner Bettensteuer gekippt. Der 14. Senat erklärte die Satzung der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 für nichtig und gab damit der Berufungsklage eines Hoteliers Recht.

"Die Satzung stellt nicht sicher, dass alles zu Recht besteuert wird", hieß es in der Begründung des Gerichts. Laut Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das OVG in Münster am Mittwoch anschloss, dürfen dienstliche Reisen und Übernachtungen von Touristen nicht gleichbehandelt werden. Dienstreisen müssen steuerfrei bleiben.

Dabei hat der Hotelier zu prüfen, welche Übernachtung dienstliche oder touristische Gründe hat. Das sei aber nicht umsetzbar, so das Gericht. (Az.: 14 A 1860/11)

(lnw/das)
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