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Kofferbomber nach Urteil 09/12/2008
  Foto: ddp
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Zu lebenslanger Haft verurteilt: Kofferbomber verhöhnt das Gericht

VON JÖRG ISRINGHAUS - zuletzt aktualisiert: 09.12.2008 - 21:31

Düsseldorf (RP). Nach 60 Verhandlungstagen endete gestern der Prozess gegen Mohamad El Haj Dib. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, dass der 24-Jährige am 31. Juli 2006 Sprengsätze in Regionalzügen deponiert hat. Dafür soll er lebenslang in Haft. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Noch vor Beginn des letzten Prozesstages demonstrierte der Angeklagte Mohamad El Haj Dib gestern, was er von der versammelten Medienschar, vielleicht sogar von dem ihn richtenden System hält: Der so genannte Kofferbomber zeigte den Fotografen beide gestreckten Mittelfinger. Wenige Minuten später verurteilte ihn das Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft ­wegen versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Das Gericht sieht es als zweifelsfrei erwiesen an, dass der 24-Jährige am 31. Juli 2006 in Köln mit seinem Komplizen Jihad Hamad zwei Sprengsätze in Regionalzügen deponiert hat. „Deutschland ist nur aufgrund der technischen Unzulänglichkeit des Angeklagten einer Katastrophe entgangen”, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling. Für den Staatsschutz-Senat hat El Haj Dib mit seiner Tat so schwere Schuld auf sich geladen, „dass nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann”.

Zwar sei der Libanese nicht als Terrorist im Sinne des Strafgesetzbuches einzustufen, der Anschlag der Sache nach aber eine zutiefst terroristische Tat. Zudem habe er eine erhebliche kriminelle Energie bewiesen, sein Vorhaben sorgfältig geplant und ausgeführt. Auch wenn die Sprengsätze damals nicht explodiert seien, so zähle doch die Gefährlichkeit des Versuchs. „Wären die Bomben detoniert, hätte es ein Blutbad von ungeheuren Ausmaßen gegeben”, so Breidling, „vergleichbar mit den verheerenden Attentaten von Madrid und London.”

In der Begründung des Urteils zeigte sich das Gericht unbeeindruckt von den Beteuerungen El Haj Dibs, die beiden Propangasflaschen so sabotiert zu haben, dass sie gar nicht explodieren konnten. Noch in seinem Schlusswort hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. In den Augen des Senats waren dies aber nur an den jeweiligen Ermittlungsstand angepasste Schutzbehauptungen. In Wirklichkeit hätten die unzureichenden chemischen Kenntnisse El Haj Dibs ­er hatte vergessen, Sauerstoff zum Gas dazuzugeben­ Schlimmstes verhindert.

Für die Ernsthaftigkeit der Täter, dafür, dass sie von der Explosionsfähigkeit überzeugt waren, spreche vielmehr eine Reihe von Fakten: So waren die Ventile der Gasflaschen aufgedreht, die Zünder voll funktionsfähig und auf dieselbe Uhrzeit eingestellt und die Trolleys, in denen die Sprengsätze transportiert wurden, verschlossen. „Um jemanden zu erschrecken, wäre dies alles nicht nötig gewesen”, erklärte Breidling.

Als wesentlichen Baustein in der Urteilsfindung führte der Senat die Aussage von El Haj Dibs Komplizen Jihad Hamad an. Hamad, der im Libanon bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden ist, hatte die gemeinsame Tat und die Tötungsabsicht direkt nach seiner Festnahme zugegeben. Spätere Behauptungen, dass diese Aussagen unter Folter erzwungen wurden, wies das Gericht als Verteidigungsstrategie zurück. „Dafür gibt es nicht die geringsten Anhaltspunkte”, so der Vorsitzende Richter.

Zudem sieht das Gericht El Haj Dib als dominante Persönlichkeit, der den antriebslosen Hamad in seinem Sinne manipulierte. Breidling beschrieb den Angeklagten als radikalen Islamisten, der Terroranschläge begrüßte und die menschenverachtende Einstellung Osama bin Ladens teile. Zeugen hätten die kompromisslose Haltung El Haj Dibs bestätigt; der Libanese, der in Kiel studierte, lehnte die westliche Lebensweise ab, lebte nach strikten Glaubensregeln und befürwortete den Dschihad, den Heiligen Krieg.

In selbst verfassten Gedichten schrieb er Zeilen wie „Eure Frauen werden wir zu Witwen machen/Blitze werden auch treffen”. Auslöser seiner Attentatspläne seien die Mohammed-Karikaturen gewesen, die der damals 21-Jährige als Angriff auf die islamische Welt empfand. Richter Breidling: „Sein ausdrückliches Ziel war es, eine möglichst große Zahl von Ungläubigen zu töten.”

Im Internet habe sich der Angeklagte dann die Baupläne für Bomben und Zünder heruntergeladen und seine Attentatspläne konsequent verfolgt. „Die Tat hat uns vor Augen geführt, wie groß die Gefahr eines terroristischen Anschlags in Deutschland ist”, sagte Breidling. Mohamad El Haj Dib folgte den Ausführungen ohne weitere Regung. Die Verteidigung kündigte an, in die Revision zu gehen.


 
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