Urteil in Kölner "Müllaffäre" Kommunalpolitiker erhalten Bewährungsstrafe

Köln (RPO). Im Zusammenhang mit der "Müllaffäre" hat das Kölner Landgericht die beiden früheren Kölner SPD-Kommunalpolitiker Klaus Heugel und Norbert Rüther zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Heugel erhielt am Donnerstag wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten; Rüther bekam wegen Abgeordnetenbestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit ein Jahr und sechs Monate. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagte Freisprüche gefordert.

Anlass des Verfahrens war eine Barspende von 150000 D-Mark, die der damalige Kölner Oberstadtdirektor Heugel 1999 von dem Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens für seinen Oberbürgermeisterwahlkampf erhalten hatte. Das Gericht geht davon aus, dass sich Trienekens mit der Spende die Unterstützung von Heugel für eine Teilprivatisierung der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe zugunsten der Trienekens-Gruppe sichern wollte. Dabei habe Heugel den damaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Ratsfraktion, Rüther, gezielt mit der Beschaffung der Trienekens-Spenden beauftragt.

Das Vorsitzende Richter Klaus Bieber sprach zum Abschluss der neunmonatigen Hauptverhandlung von einem "komplexen und schwierigen Verfahren". Nicht alles, was man als moralisch verwerflich ansehe, sei auch strafrechtlich relevant. Jedenfalls habe es sich um keinen "klassischen Fall von Korruption" gehandelt, da sich beide Angeklagten nachweislich nicht persönlich bereichert hätten.

Durch das Anwerben und Annehmen der hohen Geldspende hätten sie allerdings beim Entsorgungsunternehmer Trienekens bereits den "Anschein der Bestechlichkeit" erweckt. Nach Überzeugung der 6. Großen Strafkammer wurde bereits damit die "Schwelle zur Strafbarkeit" überschritten. Bieber betonte allerdings, dass die Annahme der Spende letztlich keinen Einfluss auf die politischen Entscheidungen über die Privatisierung der Müllentsorgung gehabt habe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte im vergangenen Jahr das gegen Heugel verhängte Urteil vom Juni 2006 wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. In der ersten Hauptverhandlung hatte das Kölner Landgericht Heugel wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Im Juli 2006 hatte der BGH das Urteil gegen Rüther aufgehoben, der in der ersten Hauptverhandlung wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden war.

Heugel reagierte am Donnerstag geschockt und mit Kopfschütteln auf seine erneute Verurteilung. Seine Anwälte wollen Revision einlegen. Die Anwälte von Rüther wollen nach der Prüfung der Urteilsbegründung über Rechtsmittel entscheiden.

(afp2)
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