Kopftuch-Verfahren Verfassungsrichter Kirchhoff wegen Befangenheit außen vor

Karlsruhe · Zwei muslimische Frauen im Schuldienst wollen aus religiösen Gründen nicht auf ihr Kopftuch verzichten. Deswegen sind sie bis nach Karlsruhe gegangen. Jetzt waren sie mit ihrer Ablehnung von Richter Kirchhof wegen Befangenheit erfolgreich.

 Ferdinand Kirchhoff ist Richter am Bundesverfassungsgericht.

Ferdinand Kirchhoff ist Richter am Bundesverfassungsgericht.

Foto: dpa, Uwe Anspach

Wegen möglicher Befangenheit bleibt der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof bei einem Verfahren zum Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen außen vor. Dies teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit. Stattgegeben wurde damit dem Gesuch zweier muslimischer Frauen, die im Schuldienst angestellt sind. Die Lehrerin und Sozialpädagogin klagen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch oder ersatzweise eine Wollmütze zu tragen.

Der bereits am 26. Februar gefasste Beschluss lässt die Frage offen, ob Verfassungsrichter Kirchhof tatsächlich parteilich oder befangen ist. Die Zweifel an der Unvoreingenommenheit seien aber begründet, da Kirchhof "eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept" zukomme, erklärte das Gericht zu dem Verfahren im Ersten Senat. Auch Kirchhof selbst, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist, hatte um eine Entscheidung dazu gebeten. Als Vertretung muss nun ein Richter oder eine Richterin des Zweiten Senats durch Los bestimmt werden.

"Die von Vizepräsident Kirchhof angezeigten und von den Beschwerdeführerinnen mitgeteilten Umstände geben den Beschwerdeführerinnen nachvollziehbar Anlass, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln", erklärte das Gericht. So sei Kirchhof auch als Professor wiederholt für "eine differenzierte Betrachtung der Symbole und Werte verschiedener Glaubensrichtungen eingetreten". Das Bundesverfassungsrecht strebt für dieses Jahr eine Entscheidung zu der Verfassungsbeschwerde an.

(lnw)
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