Tödliche Morphiumdosis: Krebsärztin wegen achtfachen Totschlags angeklagt
zuletzt aktualisiert: 04.08.2005 - 16:30Hannover (rpo). Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nach zwei Jahren andauernden Ermittlungen gegen die Krebsärztin Mechthild Bach Anklage wegen achtfachen Totschlags erhoben. Der 55-jährigen Internistin aus Niedersachsen wird vorgeworfen, acht schwer krebskranke Patienten mit zu hoch dosiertem Morphium getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich am Donnerstag zum Inhalt der Anklageschrift nicht äußern, da sie der Verteidigung noch nicht zugestellt sei. Der Rechtsanwalt der Ärztin, Fritz Willig, wies die Anklagevorwürfe allerdings bereits zurück.
Mit einer Entscheidung über die Zulassung der Anklage sei angesichts der komplizierten Materie nicht vor Herbst zu rechnen, sagte die Sprecherin des Landgerichts Hannover, Sabina Thiem. Es sei daher eher unwahrscheinlich, dass es noch in diesem Jahr zu einem Prozess gegen die Ärztin komme.
15 weitere Todesfälle untersucht
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover wurden zusätzlich zu den acht angeklagten Fällen auch die Todesumstände von 15 weiteren Patienten gutachterlich untersucht, die ebenfalls von der Internistin mit Morphium behandelt worden waren. Daraus hätten sich bislang aber keine weiteren Hinweise auf Straftaten ergeben, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Thomas Klinge.
Auf Grund eines ersten Gutachtens war die Krebsärztin im Februar 2003 unter dem Verdacht des achtfachen Totschlags verhaftet worden, kam nach drei Wochen aber wieder auf freien Fuß. In der Klinik in Langenhagen, in der Bach praktizierte, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst sogar die Krankenakten von 76 verstorbenen Patienten beschlagnahmt.
Die Anklagevorwürfe werden von einen Gutachten des Bochumer Schmerzmediziners Michael Zenz unterstützt. Er bescheinigte der Ärztin schwerste medizinische Fehler. Ihre Dosierungen von Morphium und Valium seien völlig unangemessen, die gesamte Therapie völlig unkontrolliert und die Diagnostik "ausgesprochen mangelhaft" gewesen, kritisierte der Experte. In keinem der elf untersuchten Fällen seien die Patienten aufgeklärt und die Angehörigen eingeweiht gewesen.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Die Verteidigung der 55-Jährigen legte bereits mehrere Gegengutachten vor. Der Internistin drohen bei einer Verurteilung wegen Totschlags bis zu 15 Jahre Haft. Der Anwalt Willig wies die Vorwürfe zurück: "Meine Mandantin hat bei der Behandlung ihrer Schmerzpatienten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", sagte Willig. Die Anklageschrift stütze sich einseitig auf nur einen von mehreren Sachverständigen. Man müsse prüfen, ob dieser Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen sei.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatte die Ermittlungen gegen die Internistin in Gang gebracht. Bach war seit etwa 20 Jahren als Belegärztin an der Paracelsusklinik in Langenhagen tätig. Die Bezirksregierung Hannover hatte am 7. Juli 2003 ein Berufsverbot gegen sie verhängt.
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