Arbeitnehmer hatte Elektroroller aufgeladen: Kündigung wegen Stromklaus von 1,8 Cent ungültig
zuletzt aktualisiert: 18.01.2010 - 14:12Siegen (RPO). Ein weiteres gerichtsurteil in Sachen Bagatellkündigung: Das Arbeitsgericht Siegen hat eine Kündigung wegen Stromdiebstahls im Wert von 1,8 Cent für unwirksam erklärt.
Gerichtsdirektor Christian Vollrath bestätigte am Montag auf Anfrage entsprechende Informationen des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte (Az: 1 CA 10/09 AZR). Der Arbeitnehmer war mit einem "Segway" zur Arbeit gefahren, einem neuartigen Elektroroller. Um genug Strom für die Heimfahrt zu haben, steckte er am Arbeitsplatz das Ladekabel seines Rollers in die Steckdose.
Dabei entnahm er nach auf Angaben des Roller-Herstellers gestützten Berechnungen des Arbeitsgerichts Strom im Wert von 1,8 Cent. Der Arbeitgeber erwischte den Stromdieb und schickte dem seit 19 Jahren unbescholtenen Mitarbeiter die Kündigung.
Das Arbeitsgericht hob die Kündigung nun auf. Der Stromklau sei zwar pflichtwidrig gewesen, eine Kündigung setze aber eine Interessenabwägung voraus. Zugunsten des Arbeitnehmers habe das Gericht neben dem geringen Wert des Stroms vor allem auch angeführt, dass der Arbeitnehmer sich zehn Jahre lang in seiner Firma nichts habe zuschulden kommen lassen, erklärte Vollrath. Es habe keine weiteren Vorfälle und erst recht keine Abmahnung durch den Arbeitgeber gegeben.
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