Gesetzesänderung Künftig keine Klagen gegen Kinderlärm mehr

Berlin (RPO). Gegen Kinderlärm in Kitas und auf Spielplätzen kann künftig nicht mehr wie bisher vor Gericht geklagt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend eine Reform des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm künftig nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" behandelt wird.

Bislang wurde Kinderlärm gesetzlich so behandelt wie Lärm von Industrieanlagen, weshalb in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich gegen Kitas und Spielplätze geklagt worden war.

Die Initiatoren des Gesetzes wollten sicherstellen, dass Kinderlärm grundsätzlich keinen Anlass mehr für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte. Der Bundestag hatte den Entwurf bereits im vergangenen Monat verabschiedet. Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsident Christian Wulff in Kraft gesetzt werden.

(AFP/felt)
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