Blaue Luftmatratze
Mit einem Vergleich beendete das Oberlandesgericht (OLG) Köln der Rechtsstreit um eine von zwei Künstlern gestaltete blaue Luftmatratze. Das Kunstwerk aus dem Besitz einer Kunstprofessorin war beim beklagten Galeristen abhanden gekommen, der dafür 15.000 Euro Schadenersatz zahlen muss.
Vielleicht schwimmt die Luftmatratze jetzt auf einem Teich in Köln, und ein kleines Kind hat seine Freude daran, spekulierte der Vorsitzende Richter.