Früherer Stasi-Agent: Kurras klagt gegen Sozialbehörde
zuletzt aktualisiert: 21.06.2010 - 10:19Berlin (RPO). Der frühere Polizist und Stasi-Agent Karl-Heinz Kurras will einem Medienbericht zufolge die Berliner Sozialbehörde verklagen. Sein Anwalt kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Rückgabebescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vorzugehen.
Das berichtet die "Berliner Zeitung". Die Behörde habe im Dezember vergangenen Jahres verfügt, dass Kurras Eingliederungs- und Entschädigungsleistungen von knapp 4500 Euro zurückzahlen muss.
Das Geld hatte der 82-Jährige dem Blatt zufolge erhalten, weil er von 1946 bis 1950 in sowjetischer Haft saß. Die Sozialbehörde habe ihre Rückforderung damit begründet, dass Kurras der 2009 aufgefundenen Stasi-Akte zufolge 1946 wegen illegalen Waffenbesitzes im Lager Sachsenhausen einsaß. Das sei ein kriminelles Vergehen gewesen, wofür es keinen finanziellen Ausgleich hätte geben dürfen, heißt es.
Der Polizist habe bei seinem Entschädigungsantrag 1956 angegeben, die Sowjets hätten ihn wegen des Verdachts inhaftiert, an Aktivitäten der Werwolf-Bewegung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem habe man ihm Mitwisserschaft von illegalen Waffenverstecken und antisowjetische Propaganda vorgeworfen.
Kurras war im April 1955 von der Stasi als IM "Otto Bohl" verpflichtet worden. Nachdem er am 2. Juni 1967 auf einer Demonstration den Studenten Benno Ohnesorg erschossen hatte, beendete das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die Zusammenarbeit.
Mitte Mai hatte das Verwaltungsgericht bereits die vorläufige Ruhegehalts-Kürzung des Pensionärs aufgehoben. Diese hatte das Landesverwaltungsamt nach Bekanntwerden von Stasivorwürfen gegen Kurras 2009 angeordnet.
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