Bundesgerichtshof Richter entscheiden am 9. Juli über Kuttenverbot
Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich mit der Klage von zwei Rockern aus NRW. Sie wollen ihre Lederwesten trotz des geltenden Verbots tragen. Für den 9. Juli kündigten die Richter am Donnerstag sein Grundsatzurteil an.
Dies teilte der 3. Strafsenat am Donnerstag zum Ende der mündlichen Verhandlung mit. Dem BGH liegt ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen vor, die ihre Lederwesten (Kutten) trotz Verbot tragen wollen.
Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um die Frage, ob Rocker die Westen noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind (Az.: 3 StR 33/15).
Weil andere Bandidos-Gruppen - das "MC Chapter Aachen" und das "MC Probationary Chapter Neumünster" - verboten sind, sollten die Männer 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen.
Das Bochumer Landgericht befand im vergangenen Oktober, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist. Die Bundesanwaltschaft forderte am Donnerstag die Aufhebung des Urteils, die Verteidiger pochten dagegen auf die Gültigkeit des Richterspruchs.