Ladendieb totgeprügelt Supermarktleiter muss drei Jahre ins Gefängnis

Berlin · Ein Berliner Supermarkt wird immer wieder beklaut. Der Leiter des Shops und seine Mitarbeiter betreiben daraufhin Selbstjustiz. Mit schlimmen Folgen: Ein Ladendieb wird so verprügelt, dass er an seinen Verletzungen stirbt. Nun muss der Supermarktleiter ins Gefängnis.

 Der Angeklagte André S. steht im Berliner Landgericht neben seiner Verteidigerin (Archivbild vom 02.03.2017 ).

Der Angeklagte André S. steht im Berliner Landgericht neben seiner Verteidigerin (Archivbild vom 02.03.2017 ).

Foto: dpa, pdz jhe

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten André S. nach dem Tod des Ladendiebs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Supermarktleiter sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden, sagte am Montag eine Gerichtssprecherin. Der Dieb war Mitte September 2016 an den Folgen einer schweren Kopfverletzung gestorben.

S. hatte den Mann mit einem Quarzhandschuh ins Gesicht geschlagen, nachdem dieser beim Diebstahl einer Branntweinflasche erwischt worden war. Der in einem Regionalbahnhof gelegene Markt im Bezirk Lichtenberg hatte mit einer hohen Diebstahlquote zu kämpfen. Die Verantwortlichen hatten es sich deshalb offenbar zur Gewohnheit gemacht, erwischte Diebe selbst einzuschüchtern oder zu bestrafen, anstatt die Polizei zu alarmieren.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin wirkte sich die Selbstjustiz strafverschärfend aus. Ermittlungen zu weiteren Gewalttaten des Verurteilten und seiner Mitarbeiter seien anhängig. Demnach wurde die Strafe auch deshalb verschärft, weil S. Überwachungsbilder von den Schlägen herumgeschickt und hämisch kommentiert hatte.

Das damals 34-jährige Gewaltopfer hatte sich erst nach zwei Tagen zu einem Arzt begeben, der den Mann sofort ins Krankenhaus überwies. Dort starb der Verletzte einen Tag später. Vor Gericht war der Angeklagte geständig und äußerte Reue gegenüber der als Nebenklägerin auftretenden Witwe. Das Urteil nahm S. nach Angaben der Gerichtssprecherin ohne erkennbare Regung zur Kenntnis.

(oko/AFP)
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