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Missbrauchsskandal in katholischer Kirche: Längeres Recht auf Schadensersatz für Opfer

zuletzt aktualisiert: 08.03.2010 - 15:56

Osnabrück (RPO). Die Diskussion um längere Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch stößt auf geteilte Meinungen: Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, hat eine längere zivilrechtliche Verjährungsfrist gefordert. Dies sei erforderlich, um Schadensersatz zu gewährleisten.

"Die Opfer werden oft bis ins hohe Alter mit Therapiekosten belastet. Die müssen von Tätern getragen werden", sagte Pfeiffer am Montag im Radiosender MDR Info. Pfeiffer wandte sich dagegen, einen generellen Zusammenhang zwischen der Verpflichtung der katholischen Priester zur Ehelosigkeit und sexuellem Missbrauch zu ziehen. "Man weiß nach der Pubertät, ob man pädophil ist oder nicht", sagte er. "Erst wesentlich später entscheidet man sich für einen Beruf."

Der Kriminologe sprach sich für mehr anonyme Anlaufstellen für pädophil veranlagte Menschen nach dem Beispiel der Berliner Charite aus. "Dort wird den Betroffenen erst einmal klar gemacht, dass eine Therapie zur Beseitigung dieses Problems kaum möglich ist. Man ist bis an sein Lebensende pädophil." Doch könnten die Betroffenen lernen, konstruktiv damit umzugehen. Dazu könne gehören, Kontakt zu Kindern zu reduzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden.

Derzeit beträgt die Verjährungsfrist bei schwerem Kindesmissbrauch 20 Jahre, das heißt, der Täter kann bis zu 20 Jahre nach der Tat strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers und kann damit theoretisch bis zu 38 Jahre dauern.

CDU offen für längere Fristen

Die CDU steht einer Verlängerung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch nach Angaben ihres Generalsekretärs Hermann Gröhe grundsätzlich "offen" gegenüber. Es müsse alles getan werden, um zur Aufklärung und künftigen Prävention der Missbrauchsfälle an Schulen beizutragen, sagte Gröhe am Montag in Berlin nach einer CDU-Präsidiumssitzung. Viele Opfer könnten sich erst nach Jahren mit ihren Erlebnissen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang sei eine Verlängerung der Verjährungsfrist sicherlich hilfreich, sagte Gröhe.

Allerdings könnte den heutigen Opfern mit einer Rechtsänderung bei der Strafverfolgung nicht geholfen werden, betonte der Generalsekretär. Straftaten, die heute bereits lange verjährt seien, würden dies wegen des Rückwirkungsverbots im Strafrecht auch bei einer künftigen Rechtsänderung bleiben. Eine Gesetzesänderung müsse daher "gut überlegt" werden, betonte Gröhe.

Daher müsse man den Vorstoß in der Frage der Verjährungsfristen trennen von der Frage nach der direkten Hilfe für die aktuellen Opfer. Hier könnten Gespräche aller Beteiligter an einem Runden Tisch einen Beitrag leisten, sagte Gröhe.

Justizministerin skeptisch

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich skeptisch zu den Forderungen nach längeren Verjährungsfristen bei Missbrauch geäußert. Sie glaube nicht, dass längere Fristen das Allheilmittel seien, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Montag.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte im Deutschlandfunk, wenn ein Opfer nach 40 oder 50 Jahren an die Öffentlichkeit gehe, nütze auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre nicht. Eine vollständige Aufhebung wie bei Mord halte sie schon aus "grundsätzlichen Überlegungen" nicht für den richtigen Weg.

Es sei ganz schwierig, nach 40 oder 50 Jahren Sachverhalte zu ermitteln, begründete die Justizministerin ihre Ablehnung. Es gebe dann vielleicht von einer Seite eine einseitige Beschuldigung, die aber nicht mehr durch Ermittlungen objektiver Sachverhalte gestärkt oder wiederlegt werden könne. Gerade das habe generell zu einem Verjährungssystem im Strafrecht geführt.

Für längere Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen hatte sich unter anderem Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ausgesprochen.

Auch SPD-Vorstandmitglied Ralf Stegner stellte die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch infrage. "Es muss gelingen, die Dunkelziffer zu verringern und das zum Teil jahrzehntelange Schweigen aufzubrechen", sagte der schleswig-holsteinische SPD-Vorsitzende dem "Hamburger Abendblatt". Deshalb sollten gesetzlichen Verjährungsfristen überprüft werden.

Lehrerverband für Missbrauchsbeauftragten

Angesichts immer neuer Missbrauchsfälle an Schulen forderte der Deutsche Lehrerverband von den Kultusministern der Länder die Einsetzung von Sonderbeauftragten zur Aufklärung möglicher Übergriffe.

"Die Kultusminister haben die verfassungsrechtliche Pflicht, Fälle sexuellen Missbrauchs an Schulen rasch aufzudecken und an die Justiz weiterzuleiten", sagte Lehrerverbandspräsident Josef Kraus der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Schulen stünden nach dem Grundgesetz unter der Aufsicht des Staates, auch wenn sie in privater und kirchlicher Trägerschaft sind. "Das Problem des Missbrauchs von Schülern darf nicht den Kirchen überlassen bleiben, hier muss auch die staatliche Schulverwaltung genau hinschauen", sagte Kraus.

Den Vorstoß von Ministerin Schavan, die mit den Lehrerverbänden über Maßnahmen beraten will, nannte Kraus puren Aktionismus. Schavan habe gegenüber Schulen keine rechtliche und praktische Handhabe. "Außer ein paar schönen Schlagzeilen wird das Treffen nichts bringen", sagte Kraus. Er forderte vielmehr ein Sondertreffen der Kultusministerkonferenz noch im März, um ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen zu beschließen.

Unterdessen räumte der vom Bistum Hildesheim suspendierte Wolfsburger Priester eine Verfehlung ein, stellt aber sexuellen Missbrauch in Abrede. "Das war eine Verfehlung, die ich eingestanden habe und die ich zutiefst bedauere", sagte der Geistliche den "Wolfsburger Nachrichten". Die Tragweite des Vorfalls sei ihm damals nicht bewusst gewesen. Der Pfarrer betonte jedoch, er habe sich dem Jugendlichen nicht gegen dessen Willen genähert. Mit dem damals Minderjährigen habe ihn eine Art Partnerschaft verbunden. Erst 1984 sei der Kontakt abgebrochen. Details wollte er der Zeitung zufolge nicht nennen. Eine ähnliche Beziehung habe es weder vor 1979 noch danach gegeben, sagte er.

Runder Tisch nicht nur für Kirche

Schavan erteilte derweil einem Runden Tisch allein zum sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen eine Absage. Ein Runder Tisch zu Gewalt und Missbrauch an Schutzbefohlenen könne eine richtige Sache sein, sagte sie am Sonntagabend in der ZDF-Sendung "Berlin direkt". Daran werde aber als Teilnehmer "ganz gewiss" nicht nur die katholische Kirche sitzen. Gewalt und Missbrauch seien nicht allein Thema in kirchlichen Einrichtungen.

In der gleichen Sendung bekräftigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ) in einer vorproduzierten Stellungnahme ihre Forderung, der Runde Tisch solle sich ausschließlich mit dem Missbrauch im katholischen Kontext befassen. Es gehe nicht darum, ein allgemeines Gespräch über Missbrauch zu führen, sagte sie. Im Zentrum müsse stehen, die Opfer in den Blick zu nehmen und mit ihnen zu reden.

Schavan meinte dazu, ihre Justiz-Kollegin habe sich wohl vor diesem Wochenende geäußert; zur Begründung verwies sie auf das jüngste Bekanntwerden zahlreicher massiver Missbrauchsfälle an der nichtkirchlichen Privatschule im hessischen Heppenheim.

Quelle: AFP/ddp/KNA/das

 
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