Gericht lehnte Sicherheitsverwahrung ab: Landrat warnt vor Sexualstraftäter
VON ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 02.03.2009 - 19:30Heinsberg (RP). Der Landrat des Kreises Heinsberg, Stephan Pusch (CDU), hat die Bevölkerung von der Kreispolizei über den Zuzug eines Sexualstraftäters informieren lassen, der nach verbüßter Strafe aus der Haft entlassen worden ist.
Er sehe es als seine Pflicht an, so sagte Pusch, der als Landrat auch Chef der Kreispolizei ist, die Bevölkerung sachlich über diesen Vorgang zu informieren. Pusch veröffentlichte den Vornamen, das Initial des Nachnamens, das Alter und den Ortsteil der Kreisstadt Heinsberg, in dem der Mann sich zur Zeit aufhalten soll.
Pusch legte auch Teile des Strafregisters des Mannes offen. Demnach hat der heute 57-Jährige zuletzt eine 14-jährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung zweier 14- und 15-jähriger Mädchen verbüßt. Bereits 1984 sei er zudem zu einer fünfjährigen Haftstrafewegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt worden.
Die Vergewaltigungsfälle hätten durch ein hohes Maß an Brutalität und Grausamkeit Aufsehen erregt. Die Staatsanwaltschaft habe die Sicherheitsverwahrung des Mannes beantragt, das Landgericht München diese jedoch abgelehnt.
Dies, so Pusch, löse bei ihm großes Unbehagen aus. Auch der bayerische Innenminister sei empört, die Staatsanwaltschaft habe Beschwerde eingelegt. Es würden „alle notwendigen Maßnahmen getroffen, die mit polizeilichen Mitteln möglich sind, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten”, so der Landrat.
Ein Sprecher des NRW-Innenministerium kündigte gegenüber unserer Redaktion an, man werde sich über den Vorgang berichten lassen, da Pusch als Chef der Kreispolizei gehandelt habe.
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