Das kleine Mädchen verhungerte: Lea-Sophies Eltern wegen Mordes angeklagt
zuletzt aktualisiert: 19.02.2008 - 17:08Schwerin (RPO). Der Fall Lea-Sophie. Drei Monate ist es schon her. In der Republik löste das Schicksal der qualvoll verhungerten Fünfjährigen fassungsloses Entsetzen aus. Drei Monate nach ihrem Tod hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die Eltern erhoben. Sie lautet auf Mord.
Die 24 Jahre alte Mutter und der 26-jährige Vater sollen seit mindestens September 2007 ihre Tochter völlig unzureichend versorgt haben, wie die Anklagebehörde am Dienstag mitteilte. Sie bewertet die Tat als gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Fall hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst.
Die Fünfjährige starb am 20. November vergangenen Jahres an Hunger und Durst sowie Geschwüren als Folge der Misshandlungen, wie die Behörde weiter mitteilte. Bei ihrem Tod hatte Lea-Sophie nur noch knapp über sieben Kilogramm gewogen, normal wären 20 Kilogramm gewesen.
Die in Untersuchungshaft sitzenden Eltern hätten im wesentlichen gesagt, die Gefahren ihres Verhaltens für das Kind falsch eingeschätzt zu haben. Sie glaubten angeblich, die kritische Situation des Kindes allein in den Griff zu bekommen, sagte Oberstaatsanwalt Christian Pick. Zudem liefen ihre Einlassungen darauf hinaus, als seien sie sich über die Folgen und Konsequenzen ihres Handelns nicht im Klaren gewesen.
Seit Bekanntwerden des Falls steht das Jugendamt der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern unter massivem Druck. Der zuständige Sozialdezernent Hermann Junghans wurde bereits beurlaubt. Die Mehrheit der Stadtvertreter drang zuletzt sogar auf einen Bürgerentscheid über die Zukunft von Oberbürgermeister Norbert Claussen. Ihm wird vorgeworfen, die Fehler und Mängel im Jugendamt gedeckelt zu haben.
Der interne Untersuchungsbericht der Stadtverwaltung hatte "eklatante Versäumnisse und organisatorische Mängel" im Jugendamt festgestellt. Der Staatsanwaltschaft liegen zudem zahlreiche Anzeigen gegen Mitarbeiter der Behörde vor. Mit möglichen Anklagen sei zunächst allerdings nicht zu rechnen, sagte Pick. Um darüber urteilen zu können, werde erst das Ergebnis der Hauptverhandlung gegen die Eltern des Kindes abgewartet.
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