Verurteilter bestreitet die Tat Lebenslänglich für Mord an Nachbarn

Darmstadt (RPO). Weil ihm seine Nachbarn durch ihren ständigen Streit auf die Nerven gingen, soll ein 41-Jähriger das Paar erschossen und seine geistig behinderte Tochter schwer verletzt haben. Das sah das Landgericht in Darmstadt als erwiesen an und verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft. Er bestreitet die Tat.

Das Gericht befand den Angeklagten aus dem südhessischen Babenhausen für schuldig, das Ehepaar getötet und die 38 Jahre alte Tochter schwer verletzt zu haben, weil er sich vom ständigen Streit der Nachbarn belästigt fühlte.

Es geschehe selten, dass eine "so unvorstellbare Tat" nur anhand von Indizien aufgeklärt werden müsse, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner des Darmstädter Landgericht am Dienstag. Das Gericht hält den Mann auch deswegen für überführt, weil auf seinem Firmencomputer der Bauplan für einen beim Mord verwendeten Schalldämpfer heruntergeladen wurde.

Der Mann hatte im April 2009 den 62-jährigen Nachbarn vor dem Eingang seines Reihenhauses und danach die im ersten Stock schlafende Ehefrau erschossen. Auf die im Bett liegende Tochter des Paars gab er zwei Schüsse ab.

Die schwer verletzte Frau irrte einen Tag lang durchs Haus, bevor sie im Vorgarten gefunden wurde. Wegen einer autistischen Erkrankung konnte die 38-Jährige vor Gericht nicht als Zeugin aussagen.

"Am Ende ein rundes Bild"

Als Motiv für den Mord nannte das Gericht die erhebliche Lärmbelästigung, die von der Familie ausging. Das Ehepaar stritt nach Zeugenaussagen immer wieder lautstark, die Tochter habe oft geschrien. Der nun Verurteilte lebte demnach im Streit mit seinen Nachbarn. Belastend wertete das Gericht auch an einer Hose des 41-Jährigen gefundene Schmauchspuren.

Es stelle sich durchaus die Frage, sagte Wagner in seiner 90-minütigen Urteilsbegründung, ob ein solcher Schuldspruch allein aufgrund von Indizien ergehen könne. "Aber am Ende zeichnete sich ein rundes Bild", erklärte der Vorsitzende Richter.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und will in Revision gehen. Weil der Verurteilte die Tat heimtückisch und aus niederen Beweggründen beging, sei auch die besondere Schwere der Schuld gegeben, befand das Gericht. Eine vorzeitige Entlassung ist damit ausgeschlossen. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

(apd/pes-)
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