Endgültiges Urteil: Lehrerbenotung im Internet bleibt erlaubt
zuletzt aktualisiert: 27.11.2007 - 12:01Köln (RPO). Schüler dürfen ihre Lehrer auch weiterhin im Internet benoten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Eine Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn war gerichtlich gegen das Internetportal Spickmich.de vorgegangen. Das OLG wies am Dienstag ihre Berufung zurück. Gegen diese Entscheidung gibt es keine weiteren Rechtsmittel.
Die Lehrerin wollte "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf dieser Internetseite zu veröffentlichen.
Auf "Spickmich.de" können Schüler ihre Lehrer zu verschiedenen Kategorien benoten, etwa zu "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten", aber auch zu "cool und witzig", "menschlich" oder "beliebt". Die klagende Lehrerin hatte im Gesamtergebnis die Note 4,3 erhalten, worauf sie eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer beantragte. Besonders umstritten war die Kategorie "sexy", die die Betreiber der Internetseite jedoch inzwischen abgeschafft haben.
Wie schon die Richter der ersten Instanz sah auch der 15. Zivilsenat die Benotung von Lehrern letztlich vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als gedeckt an. Im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der Lehrerin ergebe sich im Ergebnis kein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin.
Ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil, das im einstweiligen Verfügungsverfahren erging, ist nach Angaben des Gerichtssprechers nicht gegeben. Der Streit zwischen den Parteien gehe allerdings im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter. Die Lehrerin habe bereits eine entsprechende Unterlassungsklage beim Landgericht Köln eingereicht, über die Anfang des kommenden Jahres verhandelt werden soll.
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