Urteil in Wiesbaden: Leichenasche darf nicht zu Diamant gepresst werden
zuletzt aktualisiert: 03.04.2007 - 10:46Wiesbaden (RPO). Eine 19-Jährige Frau aus Hessen hatte geplant, die Asche ihres Vaters in einem Diamanten umwandeln zu lassen. Das Amtsgericht Wiesbaden untersagte der Tochter jetzt dieses Vorhaben. Die Mutter hatte zuvor eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Dem Eilverfahren am Wiesbadener Amtsgericht war ein Familienstreit vorausgegangen. Während die Mutter des verstorbenen Mannes die Beisetzung im Familiengrab wünschte, wollte die Tochter die Asche ihres Vaters von einem Schweizer Unternehmen zu einem Diamanten pressen lassen und künftig als Halskette tragen.
Zwar gebühre der Tochter im Rahmen der so genannten Totenfürsorge bei der Entscheidung über die Art der Beisetzung ein Vorrang vor der Mutter des Verstorbenen. Jedoch trage die Totenfürsorgeberechtigte bei einer so "exotischen und in Deutschland unzulässigen Form der Bestattung" die Beweislast dafür, dass dies dem letzten Willen des Verstorbenen entspricht.
Die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit bei der Überführung von Asche in die Schweiz zur Pressung eines Diamanten ließen die Richter offen, regten aber "ein Tätigwerden des Gesetzgebers" an.
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