Asylantrag in Deutschland abgelehnt: Lesbische Iranerin in Todesangst
VON DANA SCHÜLBE - zuletzt aktualisiert: 28.06.2012 - 20:49Düsseldorf (RPO). Samira Ghorbani Danesh ist politisch engagiert und lesbisch – und hatte damit gleich zwei Gründe, aus dem Iran zu fliehen. Doch ihr Asylantrag in Deutschland wurde abgelehnt. Die Behörden raten ihr stattdessen zu einem zurückhaltenden Lebenswandel. Einer Frau, der im Iran die Todesstrafe droht.
Es war im Oktober 2010, als Samira Ghorbani Danesh nach Bayern kam, berichtet unter anderem die "Nürnberger Zeitung". Geflohen aus einem Land, in dem Homosexuellen die Todesstrafe droht. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die 24-Jährige ihre Neigungen verstecken können, doch dann kam eine Party.
Auf jener Party sei Alkohol getrunken und Musik gehört worden. Doch vor allem war es eine Party mit schwulen und lesbischen Gästen. "Wir haben die Feier als Geburtstagsparty ausgegeben. Aber eine Frau hat uns bei der Polizei verraten", zitiert die "Nürnberger Zeitung" die junge Frau.
Während sich Samira Ghorbani Danesh, die im Iran Architektur studiert hatte, bei einem Nachbarn verstecken habe können, seien die anderen Party-Gäste von der Geheimpolizei festgenommen worden. Eine Rückkehr zu ihrer Familie sei danach unmöglich gewesen. Also sei sie geflohen – nach Deutschland. Zudem habe sie sich auch politisch engagiert und sei 2009 ebenfalls gegen Präsident Mahmud Ahmadinedschad auf die Straße gegangen.
Offener Brief an den Innenminister
In Bayern beantragte sie Asyl, doch der Antrag wurde abgelehnt. Und das empört auch einige Bundes- und Landtagsabgeordnete, die sich in einem offen Brief an den Bundesinnenminister wandten. Zu den ersten Unterzeichnern gehören die Grünen-Politiker Volker Beck, Claudia Roth und die Linken-Politiker Barbara Höll und Stefan Liebich.
In diesem Brief haben sie auch den Text zitiert, mit der das Veraltungsgericht Bayreuth den Antrag der jungen Frau ablehnte. Dort heißt es: "Bei einer Rückkehr hat sie bei entsprechend zurückhaltendem Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen, auch bei einer irreversiblen Veranlagung keine im Sinne des § 60 Absatz 1 AufenthG relevanten Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten."
"Unser Ziel kann nicht sein, die Menschen an unmenschliche und unterdrückende System anzupassen", schreiben die Politiker daher in ihrem offenen Brief. Auf homosexuelle Handlungen bei Männern stünde die Todesstrafe, bei Frauen würden sie mit Peitschenhieben bestraft und im Wiederholungsfall drohe ebenfalls die Todesstrafe. Eine Rückkehr von Samira Ghorbani Danesh in den Iran sei daher lebensbedrohlich.
Ihre Freundin ist noch im Iran
Die 24-Jährige jedenfalls bangt nun, dass sie bald abgeschoben werden könnte. Laut "Welt" gilt ihre Aufenthaltsgenehmigung bis zum 30. Juni. Ihre Anwältin habe aber bereits einen Folgeantrag auf Asyl gestellt. Ob dieser Erfolg hat, ist offen.
Verloren jedenfalls hat die junge Frau bereits eine Menge. Nicht nur ihre Heimat und ihre Familie, sondern auch ihre Freundin, mit der sie drei Jahre zusammen war und die sie während des Studiums kennengelernt hatte. Wie es ihr geht, davon hat die Iranerin keine Kenntnis. Zuletzt hatte sie sie auf jener Party gesehen, bei der die Freundin ebenfalls festgenommen worden war.








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