Streit um Millionengewinn Lotto-Tippgemeinschaft vor Gericht

Hildesheim (RPO). Bitteres Urteil für einen Lottospieler: Im Streit einer Tippgemeinschaft aus Hildesheim um einen Millionengewinn hat einer der drei Lottospieler vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Eine Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim entschied am Mittwoch, dass der Arbeitskollege der beiden anderen Männer keinen Anspruch auf ein Drittel der Gewinnsumme in Höhe von 1,735 Millionen Euro hat. Zwar gebe es Hinweise darauf, dass der dritte Mann auch am entscheidenden Tag Mitglied der Tippgemeinschaft war. Es fehle aber der zwingende Beweis, dass der Kläger an diesem Tag tatsächlich mitgespielt habe.

Der Vorsitzende Richter Michael Meyer-Lamp wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die Beweislast nun einmal beim Kläger liege. Er forderte deshalb Lottospieler auf, sich das Urteil eine Lehre sein zu lassen. "Vor Gericht braucht man Quittungen oder Zeugen." Wenn ein Mitspieler schon keine Kopie des Tippscheins habe, sollte er sich unbedingt die Geldübergabe bestätigen lassen - "und sei es auf einem kleinen Zettel oder einer Zigarettenpackung".

"Quittung geben lassen"

Die Tippgemeinschaft von Arbeitern der Robert Bosch GmbH hatte regelmäßig zusammen gespielt und am 2. Juli 2008 sechs Richtige mit Superzahl geschafft. Der Gewinn aber wurde nur an zwei Männer ausgezahlt. Der dritte Kollege stellte daraufhin Strafanzeige wegen Betruges und versicherte, er habe einem Mitspieler seinen Anteil am Einsatz übergeben. Infolge der Anzeige erhob die Staatsanwaltschaft Hildesheim inzwischen Anklage gegen die beiden Gewinner.

Dies sei kein Widerspruch zur eigenen Entscheidung, betonte der Vorsitzende Richter Meyer-Kamp am Dienstag. Für die Anklage reiche ein "hinreichender Tatverdacht, also Wahrscheinlichkeit, die auch wir nicht ausschließen". Gewissheit aber habe die Zivilkammer über den Tathergang nicht gewonnen. Verfügen können die beiden Gewinner indes nicht über das Geld. Die Staatsanwaltschaft hat im Zuge ihrer Ermittlungen das Geld gepfändet.

Bereits im Verfahren vor dem Landgericht hatten die Anwälte beider Seite angekündigt, dass sie im Falle einer Niederlage in die Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle gehen werden. Gescheitert ist im Verfahren auch der Versuch des Gerichts, beide Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Die beiden Gewinner lehnten den Vorschlag ab, den dritten Mann mit 395.000 Mann am Gewinn zu beteiligen und sich selbst mit je 670.000 Euro zu begnügen.

(DDP/csr)
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