Staatsanwaltschaft Lüneburg Gnadengesuch von Ex-SS-Mann Gröning abgelehnt

Lüneburg · Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit.

 Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning vor Gericht (Archivfoto).

Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning vor Gericht (Archivfoto).

Foto: dpa

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Gröning wollte aus gesundheitlichen Grünen erreichen, dass er Aufschub von der Vollstreckung erhält. Zuvor scheiterte er bereits vor dem Landgericht Lüneburg und dem Oberlandesgericht Celle. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war.

Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.

(mro)
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