Vermeintliche Diskriminierung Pilot streitet gegen Mützenpflicht bei der Lufthansa

Erfurt · Ist die Mützenpflicht für Lufthansa-Piloten diskriminierend? Diese Frage soll das Bundesarbeitsgericht beantworten. Am Dienstag hat in Erfurt die Verhandlung über die Klage eines seit 2006 bei der Kranichlinie beschäftigten Flugzeugführers begonnen.

Lufthansa: Pilot streitet gegen Mützenpflicht
Foto: dpa, br gr jsc vfd

Er stößt sich daran, dass für Pilotinnen die Cockpit-Mütze nur ein Uniform-Accessoire ist, das in der Öffentlichkeit getragen werden kann, aber nicht muss. Für männliche Piloten ist die blaue Schirmmütze mit dem Lufthansa-Emblem und goldener Kordel dagegen im öffentlichen Bereich von Flughäfen obligatorisch. Hintergrund für den Rechtsstreit bis in die letzte Instanz ist eine Betriebsvereinbarung "Dienstbekleidung" von 2004, die die Kleiderordnung bei der Fluggesellschaft regelt.

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts prüft nun, ob die Regelung dem Allgemeinden Gleichbehandlungsgesetz sowie Vorgaben im Betriebsverfassungsgesetz widerspricht. Es geht auch darum, ob es fundierte Gründe für eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Piloten-Uniform gibt.

Das Arbeitsgericht Köln hatte dem Piloten bei seiner Klage gegen die Mützenpflicht recht gegeben, das Landesarbeitsgericht dagegen der Lufthansa. Der Kläger stammt aus Nordrhein-Westfalen und ist in München stationiert. Der Versuch des Unternehmens, eine einheitliche Mützen-Regelung für Männer und Frauen zu treffen, sei bisher von der Personalvertretung nicht unterstützt worden, sagte ein Sprecher der Lufthansa AG in Frankfurt.

(lnw)
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