Gericht lehnt Namensänderung ab Mann darf sich nicht James Bond nennen

Koblenz · "Mein Name ist Bond, James Bond" - so hat sich das ein Mann aus Rheinland-Pfalz vorgestellt. Daraus wird aber nichts, denn er ist mit dem Wunsch auf eine Namensänderung nun vor Gericht gescheitert.

James-Bond-Darsteller: Diese Schauspieler stellten bisher 007 dar - seit 1962
36 Bilder

Diese Schauspieler waren bereits James Bond

36 Bilder
Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Klage des Manns ab, der gegen eine Entscheidung der Gemeinde Bad Marienberg vorgegangen war. (Az. 1 K 616/16.KO)

Der Kläger hatte laut Gericht unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung beantragt. Er wollte demnach James Bond heißen, erklärte sich aber auch zu einer Kombination des Agentennamens mit seinem Vornamen einverstanden. Die Gemeinde lehnte den Wunsch ab.

Die Richter bestätigten die Entscheidung und erklärten, eine Namensänderung in James Bond sei nicht gerechtfertigt. Der Mann hatte demnach familiäre Probleme als Grund angeführt und angegeben, sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen.

Die Richter erklärten dazu, es sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten.

James Bond 007 als Autoverkäufer - Aston Martin, Jaguar und Co.
6 Bilder

James Bond & Co: Agenten und Autoverkäufer

6 Bilder
Foto: dpa, fz

Zudem handle es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur, erklärte das Gericht. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Name stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden.

Gegen die Entscheidung kann die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

(csr/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort