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38-Jähriger vor Gericht: Mann gesteht Beilmord an seiner Ex-Frau

zuletzt aktualisiert: 05.06.2008 - 20:57

Lübeck (RPO). Ein 38-Jähriger hat in Lübeck den Mord an seiner Frau gestanden. Er gab zu Beginn des Prozesses die tödliche Beilattacke auf seine Ex-Frau zu. Der Angeklagte bedauerte seine Tat.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.  Foto: ddp, ddp
Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

"Ich habe Schreckliches getan und trage die alleinige Schuld an dem, was passiert ist", sagte der 38-Jährige am Donnerstag vor dem Lübecker Landgericht. Er habe keine Erklärung für den Ausbruch und sei nicht er selbst gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, Ende 2007 seine geschiedene Frau mit einem Beil auf offener Straße aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Eine Polizistin, die die Tat zufällig gesehen hatte, konnte ihn stellen.

Die Anklage lautet auf Mord. Der Mann habe der 36-Jährigen aufgelauert und sie mit mindestens acht Beilhieben getötet. Das Motiv für die Tat sieht die Staatsanwaltschaft in einem Sorgerechtsstreit um die beiden vier und sieben Jahre alten Kinder des Paares. Zudem habe der Mann seine Exfrau trotz Scheidung weiterhin als seinen Besitz angesehen.

Er habe von einem neuen Freund gehört und befürchtet, seine Frau wolle mit den Kindern Deutschland verlassen, sagte der Angeklagte in seiner Erklärung. Er äußerte Bedauern über die Tat: Für diese gebe es keinen Grund und keine Rechtfertigung. "Diesen Ausbruch kann ich mir nicht erklären. Ich war nicht ich selbst." Er habe seiner Frau das Leben genommen und seinen Kindern die Mutter.

Polizistin stellte Angreifer

Eine Polizistin, die zufällig am Tatort vorbeikam, sagte unter Tränen, sie werde diese Szene niemals im Leben vergessen. Das Ausmaß der Tat habe es ihr schwer gemacht, das Geschehen im Nachhinein zu verarbeiten.

Sie sei erst dazugekommen, als die Frau bereits am Boden lag und der Mann auf sie einschlug. Daraufhin habe sie angehalten, um zu helfen. Sie habe sofort gesehen, dass die Frau tot sei und daher den Angeklagten verfolgt, der sich vom Tatort entfernte. Sie habe sich gewundert, dass der Mann keine Gefühlsregung gezeigt habe, er habe in dem Moment vielmehr ganz normal gewirkt.

Quelle: ap

 
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