Sexueller Missbrauch: Mehr Rechte für die Opfer
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 03.08.2011 - 19:45Berlin (RP). Bund und Länder streiten über ein neues Gesetz, das die Opfer sexuellen Missbrauchs stärken soll. Im Kern geht es darum, wie die Verjährungsfristen erweitert werden sollen.
Erst als seine Schwester bei einer Familienfeier offenbarte, dass sie als Kind sexuell missbraucht wurde, stiegen auch bei dem 34-jährigen Polizeibeamten aus Niedersachsen die Erinnerungen wieder hoch. Ein Nachbar hatte sich an den Geschwistern vergangen. Der 34-Jährige erstattete Anzeige und forderte Schmerzensgeld.
7500 Euro bekam er vor zwei Wochen vom Oberlandesgericht Oldenburg zugesprochen. Das Gericht gestand dem Mann zu, dass er die Tat vom Kindesalter an verdrängt hatte. Aufgrund der Traumatisierung beginne die Verjährungsfrist erst mit dem Beginn der Erinnerung, urteilten die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber in Gesellschaft, Politik und Justiz hat ein Umdenken eingesetzt, seitdem zahlreiche Fälle von Misshandlung und sexuellem Missbrauch in kirchlichen, öffentlichen und privaten Einrichtungen – vor allem in den 50er, 60er und 70er Jahren – bekannt geworden sind.
Verjährungsfristen sollen auf 30 Jahre steigen
Der Bundestag berät zurzeit ein Gesetz, das die Rechte von Opfern stärken soll. Der Entwurf stammt von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Geplant ist, dass die Verjährungsfrist zivilrechtlicher Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld von drei auf 30 Jahre heraufgesetzt wird. Mit dieser Gesetzesänderung werden Opfer wie der Polizist aus Niedersachsen künftig leichter zu ihrem Recht kommen.
Einigen Bundesländern geht das geplante Gesetz allerdings nicht weit genug. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert, dass neben der zivilrechtlichen auch die strafrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre angehoben wird. "Die Aufarbeitung der in den letzten eineinhalb Jahren bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in verschiedenen Erziehungseinrichtungen hat uns deutlich gezeigt: wir können die abscheulichen Verbrechen wegen der Verjährung nicht mehr anklagen", sagte Merk unserer Zeitung. Den Staatsanwälten seien die Hände gebunden, obwohl die Beweise für eine Verurteilung ausreichen würden.
Derzeit liegen die strafrechtlichen Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch je nach Schwere der Tat zwischen fünf und 20 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Volljährigkeit des Opfers. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis. Im Fall einer Vergewaltigung beträgt das Strafmaß zwischen einem und 15 Jahren.
Auch im SPD-regierten Hamburg regt sich Widerstand gegen Berlin. Justizsenatorin Jana Schiedek fordert, dass die Verjährungsfrist erst mit dem 25. Geburtstag des Opfers beginnen soll. Bislang hatten sich die Länder darauf geeinigt, dass der Beginn der Verjährungsfrist zumindest auf 21 Jahre heraufgestuft werden soll. Das Bundesjustizministerium wollte unter Verweis auf die Beratungen im Bundestag zu den neuen Vorschlägen keine Stellung nehmen.
Runder Tisch soll weitergehen
Auch die Beratungen des Runden Tischs sollen weitergehen. Als Reaktion auf die Missbrauchsfälle der Vergangenheit hatte die Bundesregierung den Runden Tisch unter Führung der drei Ministerinnen für Justiz, Familie und Forschung eingerichtet. An den Beratungen nehmen rund 60 Vertreter unter anderem von Verbänden und Beratungseinrichtungen, von Schul- und Internatsträgern sowie der beiden großen christlichen Kirchen teil. Ende 2011 soll der Runde Tisch seinen Abschlussbericht vorlegen.
Parallel zum Runden Tisch hatte die Bundesregierung die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann (SPD) damit beauftragt, als unabhängige Anlaufstelle den sexuellen Missbrauch von Kindern aufzuarbeiten. Nach ihrer Erkenntnis geschieht mehr als die Hälfte aller Fälle in der Familie (siehe Grafik).
Der Opferverband "Weißer Ring" hat sich bei der Frage der Verjährungsfristen bislang auf keine eindeutige Position festgelegt. Der Vorteil einer Verlängerung der Fristen sei, dass die Opfer länger Zeit hätten, Anzeige zu erstatten. Doch je länger etwas zurückliege, desto schwerer sei die Beweisführung, sagte ein Sprecher des Verbandes. "Opfer, bei denen die Taten länger zurückliegen, werden häufiger das Urteil: 'Im Zweifel für den Angeklagten' zu hören bekommen", betonte der Sprecher. Dies wäre dann ein weiterer schwerer Schlag für das Opfer.
Der Verband will sich in den kommenden Wochen, im August oder September, eindeutig positionieren.
Den Einwand, dass die Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen nach Jahrzehnten nicht mehr möglich sei, lässt die bayerische Justizministerin Merk nicht gelten: "Das Argument lässt sich mit unseren Erfahrungen in der Praxis nicht vereinbaren." Tatsächlich sei es so, dass die Opfer selbst nach Jahrzehnten den Ablauf der Taten oft noch minutiös schildern könnten. So sehr hätten sich die erlebten Qualen in ihren Kopf eingebrannt.
Aus Sicht Bayerns ist es widersprüchlich, die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche auf 30 Jahre zu verlängern, dies aber bei der strafrechtlichen Verfolgung mit dem Argument abzulehnen, nach so langer Zeit ließen sich die Missbrauchsvorwürfe nicht mehr aufklären.
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