Ehemaliger Verfassungrichter: Mildere Urteile für "Ehrenmorde"
zuletzt aktualisiert: 13.05.2009 - 11:39Hamburg (RPO). In der Debatte um sogenannte Ehrenmorde plädiert der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, für mildere Urteile. "Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden."
Das sagte Hassemer am Mittwoch in einem Interview von "Spiegel online". Deshalb solle auch die juristische Konstruktion des Verbotsirrtums bei der Strafbeimessung in Erwägung gezogen werden. Demnach kann ein Täter unter Umständen sogar straffrei bleiben, wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß.
Hassemer räumte ein, dass eine solche Sichtweise der Gerechtigkeitserwartung innerhalb der Bevölkerung widersprechen könne. Trotzdem rege er an, "den Blick zu weiten und auch andere Aspekte zu bedenken".
Er versuche lediglich, entschuldigende Elemente zu stärken. "Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins", so der Jurist wörtlich.
Eine klare Absage erteilte Hassemer der Idee der Rettungsfolter, um größere Straftaten wie etwa geplante Terroranschläge zu verhindern. In diesem Falle sei wohl eine "Bundesfolterordnung" fällig, kommentierte der ehemalige Verfassungsrichter süffisant und verwies auf ähnliche Aussagen des Sozialwissenschaftlers Jan Philipp Reemtsma.
"Da müsste dann genau drin stehen, wer was wann darf." Dieser Gedanke sei absurd und mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. "Folter gedeiht im Dunkeln", betonte Hassemer.
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