Steuer-Prozess: Milderes Urteil für Patrick Lindner
zuletzt aktualisiert: 02.11.2005 - 13:29München (rpo). Schlagersänger Patrick Lindner hat im Berufungsprozess vor dem Landgericht München zugegeben, Steuern hinterzogen zu haben. Das Gericht reduzierte die Geldstrafe gegen den Schlagersänger um fast zwei Drittel. Statt 432.000 muss Lindner nun 150.000 Euro Strafe zahlen.
Die Steuerschuld sei zu hoch angesetzt worden, erklärten die Richter. Lindner nahm das Urteil sofort an. Der Sänger, der mit bürgerlichem Namen Friedrich Raab heißt, hatte seine Villa im Münchner Nobelvorort Grünwald von 1993 bis 1996 an seinen damaligen Manager und Lebensgefährten Michael Link vermietet und dabei angefallene Verluste steuerlich geltend gemacht, obwohl er mit Link in dem Haus zusammenlebte.
Die Hinterziehung war aufgeflogen, weil Link in seinem Buch "Abenteuer Adoption" das gemeinsame Leben mit Lindner und ihrem inzwischen siebenjährigem Adoptivkind in der Villa ausführlich beschrieben hatte.
Das Landgericht bezifferte die hinterzogenen Steuern aber auf 108.000 Euro statt 160.000 Euro, wie vom Amtsgericht berechnet. Ein Teil der Vermietung an die Link GmbH sei rechtens gewesen, sagte Richter Stephan Hock und verringerte die Strafe deshalb von 720 auf 500 Tagessätze. Außerdem verdiene Lindner heute nur 300 statt 600 Euro am Tag.
Das Berufungsurteil folge einem im Vorfeld ausgehandelten Deal, erklärte der Richter und wünschte Lindner anschließend "künstlerischen Erfolg, viele Einnahmen und für uns alle ergiebige Steuern".
Lindner will sich nach den Worten seines Anwalts Markus Gotzens jetzt "auf das konzentrieren, was er am besten kann, nämlich singen, und nicht sich mit den Steuerbehörden herumschlagen". Das könne er nach dem acht Jahre dauernden Verfahren jetzt mit freien Blick und freien Rücken tun.
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