Prozess gegen die Hells Angels: Mildes Urteil hat juristisches Nachspiel
zuletzt aktualisiert: 20.12.2008 - 12:33Hannover/Celle (RPO). Das unerwartet rasche Ende des Prozesses gegen 14 Mitglieder der Rockerbande "Hells Angels" am vergangenen Dienstag hat möglicherweise ein juristisches Nachspiel. Ein Amtsrichter aus Rinteln hat beim Generalstaatsanwalt in Celle gegen die Berufsrichter und den Staatsanwalt Strafanzeige gestellt. Er sehe in der milden Strafe einen "rechtswidrigen, ja kriminellen Deal".
Elf Mitglieder des Rockerclubs waren vom Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Drei Männer wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Anklage hatte den Mitgliedern der Rockerbande ursprünglich gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vorgeworfen. Der Anklagepunkt schwerer Raub wurde vom Gericht nach Geständnissen der Angeklagten jedoch fallengelassen.
Der Rintelner Amtsrichter sieht darin laut "Schaumburger Nachrichten" ein "Verbrechen der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt". Selbst wenn das Gericht nur von einfachem Raub oder Diebstahl ausgegangen wäre, hätte ihm zufolge jede Verurteilung wegen einer weiteren Tat - zusätzlich zur eingeräumten Körperverletzung - zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren geführt, und damit wäre für keinen der Angeklagten eine Bewährungsstrafe infrage gekommen. Das Gericht habe "die Angeklagten unter Beugung des Rechts der gerechten Strafe entzogen", rügte der Richter.
Die Gruppe hatte 2006 fünf Mitglieder des verfeindeten Motorradclubs "Bandidos" in Stuhr-Brinkum (Kreis Diepholz) überfallen und mit Axtstielen auf sie eingeschlagen. Die Opfer wurden zum Teil schwer verletzt.
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