Michelles Mörder gesteht seine Tat: Mit Trichter gewaltsam Alkohol eingeflößt
VON JÖRG ABERGER, AP - zuletzt aktualisiert: 17.08.2009 - 15:29Leipzig (RPO). Der wegen Mordes an der achtjährigen Michelle aus Leipzig angeklagte Daniel V. hat zum Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 19-Jährige räumte am Montag vor dem Leipziger Landgericht alle Anklagepunkte ein. In einer kurzen Erklärung entschuldigte sich Daniel V. bei der Familie des Mädchens.
Wenn man den unreif und unscheinbar wirkenden Daniel V. auf der Anklagebank des Leipziger Landgerichts sitzen sieht, fällt es schwer zu glauben, was für ein furchtbares Verbrechen der dickliche junge Mann gestanden hat: Am Nachmittag des 18. August 2008 nahm er die achtjährige Michelle unter dem Vorwand, ihr etwas für ihre Mutter geben zu wollen, mit zu sich nach Hause. Er schlug und würgte sie, flößte ihr gewaltsam mit einem Trichter mindestens ein halbes Glas Wein ein, missbrauchte und erwürgte sie.
Blass und unscheinbar
Im kurzärmeligen, gestreiften Hemd sitzt der blass und unscheinbar wirkende 19-Jährige vor seinen Richtern. Ohne äußere Regung hört er sich an, was Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller ihm in der Anklage vorwirft.
Demnach war der damals 18-Jährige noch sexuell unerfahren und wollte sich das Mädchen notfalls mit Gewalt nehmen. In der Wohnung, die er gemeinsam mit seiner Mutter bewohnte, sieht Michelle, wie er mit Klebeband hantiert. Sie ahnt wohl, dass er sie knebeln will, und versucht zu fliehen. Daniel V. jedoch packt sie laut Anklage, reißt sie in die Küche, würgt und schlägt sie, während sie um ihr Leben kämpft, sich heftig wehrt und strampelt. Er missbrauchte und vergewaltigte die Achtjährige, nachdem er sie gewaltsam unter Alkohol gesetzt und wehrlos gemacht hatte, wie der Staatsanwalt sagte. Danach wollte er das geschundene Kind loswerden, damit ihm niemand auf die Spur käme.
Drei Nächte lang ließ er die Leiche des Mädchens in einer Abstellkammer liegen und warf sie schließlich in einen Teich in der Nähe seiner Wohnung im Leipziger Südosten.
Nie Freunde gehabt
Nach der Anklageverlesung äußert sich der Angeklagte selbst. An die nicht im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen Michelles gerichtet sagt er mit mechanisch klingender, fast versagender Stimme, er wolle sich dafür entschuldigen, dass er der Familie großen Schmerz zugefügt und nicht die Kraft habe aufbringen können, sich früher zu stellen. Auch bei den Leipzigern entschuldigt er sich dafür, dass er monatelang für Angst gesorgt habe.
Er sei ein ungewolltes Kind gewesen, habe ohne Vater aufwachsen müssen, erklärt der 19-Jährige. Von Mutter und Großmutter aufgezogen, sei er schon früh in Krippe und Kindergarten gekommen. Er wurde mit sieben Jahren eingeschult, machte den Realschulabschluss und begann eine Ausbildung zum Sozialassistenten. In der Schule habe er keinen richtigen Freund gehabt, sei ständig gehänselt worden. Sehr interessiert sei er an Sport, habe selbst Hockey gespielt und sei als Übungsleiter tätig gewesen. Schwimmen und Volkstanz habe er aus Zeitgründen aufgegeben.
Verteidiger Malte Heise erklärt, die Entschuldigung an die Angehörigen habe sein Mandant schon in einem Brief so formuliert, den er an die Familie geschickt habe, der aber ungelesen zurückgekommen sei. Er schildert Daniel als jemanden, der in seiner Kindheit ständig Sticheleien und Hänseleien ausgesetzt gewesen sei. Der Angeklagte sei ein zurückgebliebener Teenager, der unreif sei und bemuttert werden müsse. Daniel V. müsse Hilfe erfahren und dürfe nicht verdammt werden.
Grausige Fotos dokumentieren Verbrechen
Als Rechtsmediziner Carsten Hädrich von der Obduktion der Kinderleiche berichtet, hat der Angeklagte die Arme vor sich gekreuzt, hält den Blick stets nach unten gerichtet. Leises Stöhnen erklingt im Zuschauerreihen, als Hädrich grausige Fotos von dem toten Mädchen zeigt. Blutergüsse vor allem im Kopfbereich, Würgemale am Hals stellten die Rechtsmediziner der Universität Leipzig damals fest.
Weitere Verletzungen an Armen und Beinen könnten von Abwehrversuchen stammen, könnten aber auch beim Spielen entstanden sein, sagt der Experte. Die Verletzungen, die von dem Missbrauch zeugen, seien möglicherweise in der Sterbephase oder auch erst nach dem Tod Michelles entstanden. Ein Rippenbruch machte deutlich, dass der Angeklagte sich auf das Kind gesetzt hatte. Todesursache war nach Hädrichs Angaben Ersticken.
Und dieses Verbrechen hat der junge Mann begangen, der gefesselt von vier Bewaffneten in den Saal gebracht und bei Sitzungsunterbrechungen hinausgeführt wird. Draußen müssen sich Zuhörerinnen und Zuhörer ausweisen und ihre Mobiltelefone abgeben - Sicherheitsmaßnahmen, die das Gericht angeordnet hat. Denn unmittelbar nach der Tat hatten Rechtsextremisten versucht, das Verbrechen für sich zu instrumentalisieren. Auch wenn es konkrete Anzeichen für Störungen nicht gibt, die Justiz ist wachsam.
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