Vor fünf Jahren wurde der Messermörder Dieter Zurwehme gefasst Mörder Zurwehme: „Ich bin der, den Sie suchen“

Düsseldorf (rpo). Ein Auto fährt am 19. August 1999 auf einer ruhigen Greifswalder Straße in Richtung Innenstadt. Plötzlich meint der Fahrer einen Passanten zu erkennen: Den gesuchten Massenmörder Dieter Zurwehme. Ohne Widerstand lässt sich der 58-Jährige von den herbeigerufenen Polizisten festnehmen. Auf die Frage nach seinem Ausweis sagt er lapidar "Ich bin der, den Sie suchen." Das kommt fast einem Wunder gleich. Denn der im Dezember 1998 aus dem offenen Vollzug der Bielefelder Strafanstalt entwischte Zurwehme hatte bis dahin jeden ermordet, der ihn der Polizei ausliefern wollte.

Düsseldorf (rpo). Ein Auto fährt am 19. August 1999 auf einer ruhigen Greifswalder Straße in Richtung Innenstadt. Plötzlich meint der Fahrer einen Passanten zu erkennen: Den gesuchten Massenmörder Dieter Zurwehme. Ohne Widerstand lässt sich der 58-Jährige von den herbeigerufenen Polizisten festnehmen. <P>Auf die Frage nach seinem Ausweis sagt er lapidar "Ich bin der, den Sie suchen." Das kommt fast einem Wunder gleich. Denn der im Dezember 1998 aus dem offenen Vollzug der Bielefelder Strafanstalt entwischte Zurwehme hatte bis dahin jeden ermordet, der ihn der Polizei ausliefern wollte.

So im März 1999, als er in einer verlassenen Villa in Remagen von einem Rentner erkannt wird. Er fesselt und knebelt den 71, bevor er ihn mit mit Messerstichen in den Hals töt. Im Blutrausch sucht er auch dessen Frau zuhause auf und töte sie, ihren Bruder und dessen Frau ebenfalls mit Messerstichen in Hals und Oberkörper. Auf der Flucht beschafft er sich Geld durch Raubüberfälle und vergewaltigte eine Frau.

Fragliche Resozialisierung

Der Fall Zurwehme ist ein Beispiel für eine fehlgeschlagene Strafjustiz, die keine ausreichende Möglichkeit hat, auf Einzelfälle einzugehen. Gerade bei Zurwehme wäre dies aber nötig gewesen. Bereits mit zwölf Jahren beging der bei strengen Adoptiveltern aufgewachsene Zurwehme seine erste Straftat: Er versuchte eine 15-Jährige auszurauben. Vier Jahre später bekam er seine erste Haftstrafe wegen Diebstahl und Unterschlagung.

Nach der Haftentlassung wird er zunächst nicht mehr auffällig. Doch das währt nur bis 1972. Da überfällt der 30-Jährige ein Immobilienbüro in Düren und tötet die Sekretärin mit fünf Messerstichen in den Hals, weil sie zu schreien beginnt. Er wird gefasst und für den Mord und zwei Vergewaltigungen 1974 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im Gefängnis wird er äußerlich ein anderer Mensch. Er lernt Latein und Französisch und erhält wegen guter Führung ab 1988 regelmäßigen Hafturlaub. Ein Psychiatrieprofessor spricht in seinem Gutachten sogar davon, dass Zurwehme diese Freiheiten nicht ausnutzen wird. Doch er irrt. Zurwehme flieht auf seinem 166. Freigang.

Die ganze Zeit mit Messer am Gürtel

Bei der auf die Bluttat folgende Großverhandung bewies er erhebliches Geschick, den Beamten immer wieder zu entkommen. Obwohl sein Gesicht fast überall bekannt sein musste, besaß er die kaltschnäutzigkeit, sich immer wieder in der Öffentlichkeit zu zeigen. Er fiel anscheinend nicht auf, obwohl er fast die ganze Zeit ein feststehendes Messer am Gürtel trug.

Anfang Juni 2000 wird Zurwehme vom Landgericht Koblenz zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das Gericht erkannte eine "besonders schwere Schuld" des Angeklagten und ordnete zusätzlich eine Sicherheitsverwahrung an. In ihrem Urteil entsprachen die Richter damit in vollem Umfang den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Neue Beweisanträge von Zurwehmes Verteidigern, die Verfahrensfehler belegen sollten, hatte das Gericht zuvor abgelehnt.

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