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Landgericht München: Montag fällt das Urteil im Fall Dominik Brunner

zuletzt aktualisiert: 03.09.2010 - 09:10

München (RPO). War es Mord oder Totschlag - oder doch nur Körperverletzung mit Todesfolge? Am Montag fällt das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner.

Fast ein Jahr ist es dann her, dass der 50-jährige Manager sich am Münchner S-Bahnhof Solln schützend vor vier Schüler stellte und dies mit dem Leben bezahlte. Das Gericht muss nun entscheiden, wie es den tödlichen Kampf vom 12. September 2009 juristisch wertet und welche Strafe für den 18-jährigen Markus S. und den ein Jahr jüngeren Sebastian L. gerecht ist.

Stark verkürzt passierte damals Folgendes: Der 50-Jährige mischt sich ein, nachdem er in der S-Bahn mit angehört hat, dass zwei Jugendliche vier nebenan sitzende jüngere Schüler berauben wollen. Brunner ruft die Polizei, steigt mit den Kindern in Solln aus, um sie zu schützen. Auch der 18- und der 17-Jährige folgen, es kommt zum Kampf, Brunner geht zu Boden, wird getreten. Die jungen Männer flüchten, Brunner steht noch einmal kurz auf, bricht zusammen und stirbt.

Dass S. und L. zugeschlagen haben, steht außer Zweifel. Doch wie genau sich die Auseinandersetzung zutrug und wie die Geschehnisse juristisch zu bewerten sind, dies zu entscheiden, ist keine leichte Aufgabe für das Gericht. Zwar gibt eine Vielzahl von Zeugen, doch was sie vor Gericht beschrieben haben, unterscheidet sich teils deutlich.

Und dann sind da noch zwei Ermittlungsergebnisse, die für Aufsehen gesorgt haben: So stellte sich heraus, dass der posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete Brunner und nicht die Angeklagten den ersten Schlag gesetzt hatte und dass der 50-Jährige nicht an den Verletzungen durch die Schläge und Tritte starb, sondern an Herzversagen.

Geplanter Angriff oder Reaktion auf den ersten Schlag

Für die Staatsanwaltschaft macht dies wenig Unterschied. Zumindest beim älteren Angeklagten hält sie am Mordvorwurf fest. Der Kampf bleibe trotz des kranken Herzens Grund für den Tod Brunners, und mit dem ersten Schlag habe dieser nur dem geplanten Angriff der beiden zuvorkommen wollen, argumentiert der Anklagevertreter. Motiv sei bei S. Rache für die Einmischung Brunners gewesen.

Dass die Staatsanwaltschaft beim jüngeren Sebastian L. nicht mehr von Mord, sondern nur noch von Körperverletzung mit Todesfolge ausgeht, hat nichts mit erstem Schlag und Herzfehler zu tun. Im Prozessverlauf hatte sich schlicht herauskristallisiert, dass S. in der Schlägerei weit zurückhaltender war und wohl auch seinen Kumpanen am Ende des Kampfes vom am Boden liegenden Opfer wegzog. Deswegen geht auch die Staatsanwaltschaft hier nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus.

Für die Verteidigung machen der erste Schlag und der Herzfehler dagegen einen großen Unterschied. Ihre Mandanten - so argumentieren sie - hätten gar nicht vorgehabt, zuzuschlagen. Was sie in der S-Bahn gesagt hätten, sei nur "Daherreden" von "Halbstarken" gewesen. Erst der Schlag Brunners habe zur Eskalation geführt. Damit wollen die Anwälte von S. wohl vor allem den Mordvorwurf vom Tisch räumen. Denn wenn ihr Mandant zunächst nicht vorhatte, zuzuschlagen, fällt wohl auch der sogenannte niedrige Beweggrund Rache weg, den die Staatsanwaltschaft S. vorwirft, und der in diesem Prozess den Unterschied zwischen Mord und Totschlag ausmacht.

Wie viele Jahre

Die Verteidiger kamen zum Schluss, dass S. sich nur der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag schuldig gemacht habe.

Lange Jugendstrafen haben beide Seiten beantragt, doch während die Anklage zehn Jahre für S. und acht Jahre für L. fordert, hält die Verteidigung deutlich unter sieben und dreieinhalb Jahre für angemessen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob und welcher Argumentation es wie weit folgen will. Am Montag verkündet die Jugendkammer ihr Urteil.

Quelle: apd/sdr

 
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