Sexualmord am Montag vor Gericht Im Mordfall Franziska will selbst der Verteidiger lebenslang

München · Die Rohheit des Mordes an der zwölfjährigen Franziska entsetzte die Menschen weit über ihren Heimatort Möckenlohe im Altmühltal hinaus.

 Der Angeklagte im Fall "Franziska" beim Prozessauftakt am 9. Februar in Ingolstadt.

Der Angeklagte im Fall "Franziska" beim Prozessauftakt am 9. Februar in Ingolstadt.

Foto: dpa, awe lre

Nach der drei Monate dauernden Aufarbeitung des Falls vor dem Landgericht Ingolstadt ist auch der Verteidiger des Angeklagten Stefan B. zu dem Schluss gekommen, dass es für diese Tat nur eine lebenslange Haftstrafe geben kann. Am Montag wird das Gericht sein Urteil sprechen - offen scheint nur, ob es auch auf eine besondere Schwere der Schuld erkennt.

Franziska starb vor 15 Monaten. Am 15. Februar verbrachte die Realschülerin einen unbeschwerten Tag mit Freundinnen an einer öffentlichen Skateboard-Anlage, bevor sie sich auf den Rückweg nach Hause machte. Auf diesem Rückweg fühlte sie sich bereits von dem angeklagten 27-Jährigen verfolgt und bedroht, wie entsprechende Handy-Nachrichten an ihre Freundinnen belegen.

Doch die Nachrichten blieben fatalerweise unbeachtet. Am Ende der Verfolgung stellte sich B. Franziska mit seinem Auto in den Weg, transportierte sie an einen Weiher, vergewaltigte sie so brutal, dass sie schwerste Verletzungen erlitt und erschlug das Mädchen schließlich mit einem Holzscheit.

Diesen Tathergang hat der unter anderem wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung angeklagte B. gestanden. Allerdings sprach er bis auf einzelne Worte in dem gesamten Prozess nicht selbst, sondern ließ seinen Verteidiger sein Geständnis verlesen. Auch Nachfragen zu seiner Person ließ B. nicht zu.

So musste das Gericht mit Hilfe von Zeugenaussagen und Gutachten den Mordfall Franziska sowie mitangeklagte Missbrauchsfälle an anderen Mädchen rekonstruieren. Die Zeugen zeichneten ein Bild eines seit seiner Jugend auffälligen Mannes. Schon als junger Schüler beging er erste Vergehen wie Fahren ohne Führerschein. Er äußerte sich rechtsradikal.

Und es kamen auch Sexualtaten dazu - wiederholt wurden etwa bei ihm Kinderpornos gefunden, B. saß zeitweise im Gefängnis. Mitschüler bezeichneten ihn auch als auffallend aggressiv. Dennoch entdeckte bei dem zuletzt in einer Obdachlosenunterkunft lebenden Arbeitslosen niemand die offenbar in ihm schlummernde Brutalität.

Von dieser waren auch erfahrene Ermittler und Rettungskräfte nach dem Fund von Franziskas Leiche schockiert. In ihren Zeugenaussagen schilderten sie ihren Schock, als sie Franziskas zertrümmerten Körper entdeckten. Wegen des hohen Maßes an Brutalität hatte das Gericht zu den Plädoyers auch die äußerst seltene Entscheidung getroffen, die Öffentlichkeit auszuschließen - nicht zum Schutz des Täters, sondern zum Schutz der Intimsphäre von Franziska und der anderen Opfer, wie der Richter sagte.

Falls das Gericht nach den allgemeinen Erwartungen urteilt, wird es B. wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend gefordert wegen Mordes, Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilen. Für solch ein Urteil ist eine lebenslange Haftstrafe zwingend. Falls das Gericht auch noch die besondere Schwere der Schuld feststellt, könnte B. nicht bereits nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort