Spektakuläres Indizien-Verfahren: Mordprozess ohne Leiche eröffnet
zuletzt aktualisiert: 23.01.2007 - 13:55Hannover (RPO). Vor dem Landgericht Hannover hat am Dienstag einer der spektakulärsten Mordprozesse der letzten Jahre begonnen. Ein 38-Jähriger wird beschuldigt, seine Ex-Freundin Karen G. sowie ihr sieben Monate altes Baby umgebracht zu haben. Die Leichen der mutmaßlichen Opfer sind aber noch nicht aufgetaucht.
Der Angestellte eines Touristikunternehmens habe sich der Exfreundin und des gemeinsamen unehelichen Kindes entledigt, weil ihn die Unterhaltszahlungen von monatlich 950 Euro wirtschaftlich beeinträchtigt hätten, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge bei der Anklageverlesung. Außerdem hätten Mutter und Baby ihn bei der Lebensplanung mit einer neuen Partnerin eingeengt. Der 38-Jährige habe ein Treffen in der Wohnung von Karen Gaucke am 15. Juni vergangenen Jahres genutzt, um die Wehrlose "mutmaßlich durch Einsatz eines Schlag- oder Stichwerkzeuges" zu töten. Anschließend habe er auf noch unklare Art und Weise auch das Baby umgebracht.
Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. "Nein ich möchte schweigen", sagte er. Seine Verteidigerin Hela Rischmüller-Pörtner erklärte, aus dem Schweigen ihres Mandanten dürften keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sie habe ihrem Mandaten geraten, nicht auszusagen.
Ist der Angeklagte verhandlungsfähig?
Die Rechtsanwältin aus Hannover bezeichnete den Angeklagten als nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Mit der Begründung, er sei suizidgefährdet, müsse ihr Mandant in der Untersuchungshaft in einem taghell erleuchteten, nur mit einer Matratze ausgestatteten Raum schlafen. Er werde zudem jede Nacht drei Mal geweckt und tagsüber ständig von einem Bewacher beobachtet. Mithäftlinge hätte ihm deswegen den Spitznamen "Guantanomo" gegeben. Er könne der Verhandlung höchsten vier Stunden am Tag folgen.
Die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Bernd Rümke lehnte eine generelle Einschränkung der tägliche Verhandlungsdauer ab, forderte den Angeklagten aber auf, zu sagen, wenn er der Verhandlung nicht mehr folgen könne.
Einen Mithäftling, dem Michael P. die Tat gestanden haben soll, will das Gericht auf Drängen der Verteidigung erst später als Zeugen hören. Alle Prozessbeteiligten erklärten, man müsse die Vernehmung des Mithäftlings gründlich vorbereiten.
Die Leichen von Karen Gaucke und ihrer Tochter hat die Polizei trotz intensiver Suche nicht gefunden. Die Eltern der im Juni spurlos verschwundenen treten vor Gericht als Nebenkläger auf.
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