Ungewöhnliche Strafe Richterin verurteilt jungen Mann zu 20 Stunden Lesen

München · Ein junger Mann wird zweimal wegen desselben Vergehens erwischt. Eine Jugendrichterin verdonnert ihn deshalb zu 20 Stunden Lesen – damit er sich "auf intellektueller Ebene" noch einmal mit der Tat auseinandersetzt.

 In München verhängte eine Jugendrichterin eine ungewöhnliche Strafe (Symbolbild).

In München verhängte eine Jugendrichterin eine ungewöhnliche Strafe (Symbolbild).

Foto: ddp

Ein junger Mann wird zweimal wegen desselben Vergehens erwischt. Eine Jugendrichterin verdonnert ihn deshalb zu 20 Stunden Lesen — damit er sich "auf intellektueller Ebene" noch einmal mit der Tat auseinandersetzt.

Die ausgefallene Strafe erhielt der 19-Jährige, weil sein Nummernschild bereits zum zweiten Mal wegen schwieriger Lesbarkeit aufgefallen war, wie das Münchner Amtsgericht am Montag mitteilte. Offenkundig habe der Mann nichts dazu gelernt, urteilte die Richterin und verhängte eine sogenannten Leseweisung wegen des wiederholten Kennzeichenmissbrauchs.

Bei der Leseanweisung handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme an der Hochschule München, wie das Gericht weiter mitteilte. Den Jugendlichen würden Bücher vorgeschlagen, aus denen sie mehrere Exemplare auswählten — diese sollten zu ihren Interessen oder Problemen passen. Die jungen Frauen und Männer müssten die Schriften lesen und anschließend eine Abschlussarbeit verfassen. Das dürfe eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.

Das Urteil vom 8. Juni ist rechtskräftig.

Aktenzeichen 1022 Ds 463 Js 134042/17

(wer/dpa)
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