Keine Zeugen mehr: Mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher freigesprochen
zuletzt aktualisiert: 19.12.2005 - 11:09München (rpo). Das Münchener Schwurgericht hat den wegen NS-Kriegsverbrechen angeklagten Ladislav Niznansky freigesprochen. Eine Beteiligung an der Ermordung von 164 Menschen 1945 in der Slowakei konnte ihm nicht nachgewiesen werden - auch deshalb, weil kaum noch Zeugen leben. Für die 15 Monate andauernde Untersuchungshaft soll der 88-Jährige eine Entschädigung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft, die lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte, kündigte Revision an.
Der ehemalige slowakische Hauptmann Niznansky hatte Anfang 1945 für die deutsche Wehrmacht im Kampf gegen Partisanen eine slowakische Hilfstruppe geführt. Die Anklage hatte ihm eine führende Rolle bei Massakern an Dorfbewohnern in Ostry Grund und Klak sowie bei der Erschießung von Juden vorgeworfen.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte dagegen, die Massaker in Ostry Grun und Klak im Januar 1945 seien von deutschen Soldaten, SS- und Heimatschutzmännern begangen worden. Das hätten Überlebende bezeugt. Niznansky und die slowakische Einheit seien offenbar nicht am Tatort gewesen. Aber "es gibt kaum mehr Zeugen, die das Gericht zu ihren Beobachtungen befragen konnte", sagte der Richter. Der vermeintliche Hauptbelastungszeuge, ein ehemaliges Mitglied der Wehrmachtsgruppe "Edelweiss", habe sich als unglaubwürdig erwiesen.
Auch eine Beteiligung an der Erschießung von 18 jüdischen Männern, Frauen und Kindern im Februar 1945 sei Niznansky nicht nachzuweisen. Hier gebe es nur widersprüchliche alte Vernehmungsprotokolle, aber überhaupt keine Zeugen mehr. "Die Identität der Täter und der Tatablauf sind völlig unklar", sagte Götzl.
Die Anklage hatte sich deshalb zuletzt nur noch auf Protokolle eines Prozesses in der Tschechoslowakei 1962 gestützt, bei dem Niznansky in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war. Nach Überzeugung des Münchner Schwurgerichts war der damalige Prozessablauf aber von der Kommunistischen Partei festgelegt worden. Viele Zeugen hätten ihre Aussagen inzwischen widerrufen, da sie erzwungen worden seien.
Niznansky zeigte sich "sehr erleichtert nach diesen zwei Jahren seelischer Tortur". Er war im Januar 2004 verhaftet worden und stand seit September 2004 vor Gericht, hatte aber jede Mitwirkung an der Tötung von Zivilisten bestritten. Er sei nach seiner Gefangennahme durch deutsche Truppen 1944 zu der Abwehrgruppe "Edelweiß" gezwungen worden.
Staatsanwalt Konrad Kuchenbauer sagte, die Gerechtigkeit für die Opfer der Massaker sei noch nicht wiederhergestellt. Jetzt müsse der Bundesgerichtshof prüfen, ob die Prozessakten von 1962 nicht doch glaubhaft und verwertbar seien.
Kritische Reaktionen aus Slowakei und Israel
Der Bürgermeister von Ostry Grun, Jan Repisky, sprach von einem beschämenden Urteil. Die slowakische Justiz habe zu wenig getan, um Niznanskys Schuld zu beweisen, sagte er der slowakischen Nachrichtenagentur Tasr. Der Direktor des Simon-Wiesenthal-Büros in Jerusalem, Efraim Zuroff, nannte das Urteil "unerfreulich". Der Freispruch dürfe die Bundesregierung aber nicht entmutigen, NS-Täter zu verfolgen und "die Mörder zur Rechenschaft zu ziehen", sagte Zuroff in Jerusalem. Weltweit liefen "noch über 1.250 Verfahren gegen NS-Verbrecher".
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