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33-Jährige vor Düsseldorfer Landgerichten: Mutter soll ihre Kleinkinder erstickt haben

zuletzt aktualisiert: 22.03.2005 - 21:27

Düsseldorf (rpo). Vor dem Düsseldorfer Landesgericht muss sich derzeit eine 33-Jährige wegen zweifachen Kindesmords verantworten. Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden drei Wochen und zwei Jahre alten Töchter Louisa und Diana erstickt zu haben.

Die Richter bestätigten das vorherige Urteil.  Foto: rpo
Die Richter bestätigten das vorherige Urteil. Foto: rpo

Mit den Morden habe die Mutter dem Stress der Erziehung entgehen und dem Schreien des jüngsten Kindes ein Ende machen wollen. Sie habe "grausam und aus niedrigen Beweggründen" gehandelt und schwer Schuld auf sich geladen, betonte der Staatsanwalt. Die mit einem grauen Trenchcoat bekleidete Angeklagte hörte den Vorwürfen im vollbesetzten Verhandlungssaal L117 äußerlich unbeteiligt zu.

Nach Darstellung des Staatsanwalts hatte die gelernte Textilverkäuferin in der Nacht zum 8. November 2003 ihre damals drei Wochen alte Tochter Louisa auf dem Bauch in das Kinderbett gelegt und dann zwei Decken so über den Kopf der Kleinen gestapelt, dass die Atmung durch Mund und Nase erheblich beeinträchtigt wurde. Über einen Zeitraum von zweieinhalb Stunden "kämpfte Louisa durch allmählich leiser werdendes Schreien um ihr Leben", berichtete der Anklagevertreter. Schließlich sei das Kind - wie von der Angeklagten beabsichtigt - durch mangelnde Sauerstoffzufuhr gestorben.

Neun Monate später, am 7. August 2004, soll die Angeklagte dann auch ihr zweites Kind, die 28 Monate Diana ermordet haben. Drei Tage lang habe die Mutter dem Kind nichts mehr zu essen und zu trinken gegeben, berichtete der Staatsanwalt. Am Morgen des 7. August habe die 33-Jährige dann versucht, ihre geschwächte Tochter mit einem um den Hals gelegten Tuch zu erdrosseln. "Danach ließ sie das röchelnde Kind, dessen Röcheln immer schwächer wurde, weitere zweieinhalb Stunden in seinem Bettchen liegen, bis sie dessen beabsichtigten Tod feststellte", erklärte der Staatsanwalt mit stockender Stimme.

Urteil voraussichtlich am 5. April

Nach dem Ende der Anklageverlesung wies der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Buhlmann die Angeklagte darauf hin, dass ein Geständnis zum Auftakt des Verfahrens sich strafmildernd für sie auswirken könnte. Bei diesem Satz nickte die kurzhaarige Frau wiederholt zum Richtertisch. Sekunden später wirkte das Gesicht der Frau aber wieder wie versteinert.

Nach nur 20 Minuten war der erste Verhandlungstag vorbei. Weil die Angeklagte sich mit ihrer Verteidigerin besprechen wollte, vertagte sich das Gericht. Mit einem Urteil wird für den 5. April gerechnet.

Quelle: ap

 
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