Karneval: Nach Karnevals-Unfällen an den Veranstalter wenden
zuletzt aktualisiert: 02.02.2005 - 16:43Berlin (rpo). Kommt es bei Karnevals-Umzügen zu Unfällen, können sich die Geschädigten an den Veranstalter wenden. Wird zum Beispiel ein Zuschauer beim "Kamelle"-Werfen am Auge verletzt, sei es meist schwer, den konkreten Verursacher auszumachen, erläutert Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Ansprechpartner seien deshalb oft die Veranstalter des gesamten Umzuges oder die einzelne Karnevalsgesellschaften.
"Die Veranstalter sind alle versichert", erklärt die Expertin für Schaden- und Unfallversicherung. Bei konkreten Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen stelle sich aber die Frage, ob dem Veranstalter ein Verschulden zuzuschreiben ist. Möglicherweise sei auch eine einzelne Karnevalsgesellschaft der Adressat für Ansprüche. Auch diese hätten häufig spezielle Versicherungen. "Damit stellen sie ihre Mitglieder von Ansprüchen frei - außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz."
"Ein gewisses Risiko geht aber jeder ein, der sich zu Karneval in die Menge begibt", sagt Rüter. Man werde ungeschickte Mitfeiernde nicht für jeden Bierfleck auf dem eigenen Kostüm haftbar machen können.
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