Gerichtsurteil Nach Sterbehilfe können Angehörige Hinterbliebenenrente erhalten

Kassel · Auch wenn Angehörige Sterbehilfe geleistet haben, kann ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts eine Hinterbliebenenrente zustehen. Eine Versicherung hatte in einem konkreten Fall die Zahlung der Leistungen verweigert.

Im konkreten Fall fiel ein Mann 2006 nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit ins Wachkoma. Nach fast vier Jahren entschied die Familie, die Magensonde entfernen zu lassen. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung der Frau des Toten die Leistungen für Hinterbliebene. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertritt in seinem Urteil vom Donnerstag eine andere Auffassung.

Der Tote habe zu Lebzeiten erklärt, lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen. Deshalb handele es sich in dem Fall um einen gerechtfertigten Behandlungsabbruch, der kein Grund sei, die Leistungen nicht auszuzahlen. Damit bestätigten die Richter in Kassel Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.

(dpa)
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