Bluttat an Toilettenwand angekündigt: Nächste Amokdrohung an Kölner Schule
zuletzt aktualisiert: 19.11.2007 - 11:52Köln (RPO). Nach dem vereitelten Amoklauf am Kölner Georg-Büchner-Gymnasium haben Unbekannte in der Domstadt erneut eine Bluttat angekündigt. Das Drei-Königs-Gymnasium in Zollstock musste geschlossen werden, nachdem an einer Toilettenwand Amokdrohungen gefunden wurden.
Dies zumindest berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Im Georg-Büchner-Gymnasium fiel am Montag derweil der Unterricht aus. Die Lehrer trafen sich am Morgen zu einer Konferenz, um über das weitere Vorgehen zu beraten. NRW-Schulministerin Barbara Sommer möchte sich zudem vor Ort über die Lage informieren.
Unterdessen wehrte sich die Polizei gegen die Anschuldigung, den Selbstmord des 17-jährigen Tatverdächtigen möglicherweise mitverschuldet zu haben. Nachdem Beamte den Schüler am Freitag in einem Gespräch mit den Vorwürfen konfrontiert hatte, hatte sich dieser auf dem Nachhauseweg vor eine Straßenbahn geworfen. In der Presse wurde der Vorwurf lsut, die Polizei hätte den 17-Jährigen in dieser Situation nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
"Wir haben alles gemacht, was auch im Erlass des Ministeriums steht", sagte dazu ein Sprecher der Kölner Polizei. Zwei Beamte hätten im Beisein der Schulleitung ein Gespräch mit dem Jugendlichen gehabt. "Dabei ergab sich erst einmal ein positives Bild", erklärte der Sprecher. Nach Informationen des Polizeisprechers deutete nichts auf den bevorstehenden Selbstmord hin.
Die Polizei hatte nach eigenen Angaben einen Amoklauf an der Kölner Schule verhindert. Wie Kripo-Chef Norbert Wagner sagte, wollten zwei 17 und 18 Jahre alte Schüler des Georg-Büchner-Gymnasiums in Weiden am Dienstag ein Attentat in ihrer Schule verüben.
Nachdem die Polizei Freitagvormittag von den Plänen Wind bekommen hatte, warf sich ein 17-Jähriger am Freitagmittag auf der Aachener Straße in Junkersdorf vor eine Straßenbahn. Er starb wenig später im Krankenhaus. Seinen ein Jahr älteren Freund nahm die Polizei gestern Morgen fest. Heute stellt sich heraus, ob der 18-Jährige wegen "Verabredung zu einem Verbrechen" dem Haftrichter vorgeführt wird.
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