Protest von DGB, SPD und Grünen: Neonazi-Demonstration in Ludwigshafen erlaubt
zuletzt aktualisiert: 13.08.2010 - 20:48Ludwigshafen/Hannover (RPO). Die NPD darf am Samstag in Ludwigshafen gegen den parallel in Mannheim stattfindenden Christopher-Street-Day (CSD) demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht wies am Freitag eine Beschwerde der Stadt Ludwigshafen gegen die Genehmigung des Aufmarsches der Rechten durch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ab.
Die Entscheidung habe das Gericht der Stadt telefonisch mitgeteilt, sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf ddp-Anfrage. Sie bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Damit habe man alle Rechtsmittel ausgeschöpft, fügte sie hinzu.
Die NPD-Demonstration unter dem Motto "Normal ist anders - für eine traditionelle Familie, gegen das Gender-Mainstreaming" darf somit unter Auflagen stattfinden. Die NPD hat etwa 60 Teilnehmer zu dem Aufzug angemeldet. Ein Aktionsbündnis gegen Rechts in Ludwigshafen will gegen die NPD demonstrieren. Dazu werden nach Angaben der Grünen bis zu 300 Menschen erwartet.
Die Stadt hatte den Aufmarsch am Mittwoch zunächst verboten. Dieses Verbot war dann am Donnerstagabend vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden, wogegen die Stadtverwaltung wiederum Beschwerde in der nächsten Instanz eingelegt hatte.
Nun darf die NPD-Demo unter dem Motto "Normal ist anders - für eine traditionelle Familie, gegen das Gender-Mainstreaming" unter Auflagen stattfinden. Unterdessen sorgte die Genehmigung eines Aufmarsch von Rechtsradikalen und das Verbot einer Gegendemonstration im niedersächsischen Bad Nenndorf für bundesweite Empörung.
Der DGB in der Region kündigte am Freitag an, zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen, sollte auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beim Verbot bleiben. Eine Entscheidung des OVG stand am Freitagabend noch aus. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte am Donnerstag die Verbotsverfügung des Landkreises Schaumburg gegen den Neonaziaufzug aufgehoben, das gleichzeitig ergangene Verbot für eine Gegendemonstration aber bestätigt. Der Landkreis hatte beide Veranstaltungen wegen polizeilichen Notstands untersagt.
Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes wollten bis zu 500 gewaltbereite Linksautonome anreisen. Auf Seiten der Neonazis hätten sich 250 gewaltbereite Nationalisten angekündigt. Die Polizei könne daher die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer nicht garantieren, begründete das Gericht seine Entscheidung.
DGB-Regionsvorsitzender Sebastian Wertmüller bezeichnete die Verwaltungsgerichtsentscheidung als "skandalös". Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) nannte das Urteil "erschütternd" und "auf beunruhigende Weise parteiisch". Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke zeigte sich "entsetzt" und betonte: "Das darf nicht das letzte Wort sein."
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