Neukirchen Obduktion bestätigt: Die drei Geschwister sind im Teich ertrunken

Neukirchen · Die Obduktion der drei toten Geschwister hat die Vermutungen bestätigt: Die Todesursache der Kinder im hessischen Neukirchen ist geklärt.

 Der frei zugängliche Löschteich in Neukirchen, in den die Kinder gefallen waren.

Der frei zugängliche Löschteich in Neukirchen, in den die Kinder gefallen waren.

Foto: dpa, fru sab

Die fünf, acht und neun Jahre alten Kinder sind den Erkenntnissen zufolge am Samstagabend in einem Löschteich ertrunken. Alle pathologischen Befunde deuteten auf Tod durch Ertrinken hin, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in einer Mitteilung. Hinweise auf Fremdverschulden seien nicht festgestellt worden.

Wie die Staatsanwaltschaft außerdem mitteilte, konnten der fünf Jahre alte Junge und seine drei Jahre ältere Schwester nicht schwimmen. Der Neunjährige habe schwimmen können, sagte Rust. Dennoch kam der Junge in dem trüben, 40 Meter breiten und ein bis zwei Meter tiefen Teich ums Leben.

Der elf Jahre alte Bruder der Kinder hatte seine Geschwister gesucht und Nachbarn alarmiert. Zur Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, machte die Polizei in Homberg auf Anfrage weiter keine Angaben. Dieser Aspekt werde in weiteren Ermittlungen eine Rolle spielen, sagte Polizeisprecher Markus Brettschneider. Die drei Kinder waren am Samstagabend ertrunken.

Die Staatsanwaltschaft Marburg führt ein Todesermittlungsverfahren. "Dabei wird auch geprüft, ob jemandem ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen ist", sagt Sprecher Oliver Rust der Deutschen Presse-Agentur. Im Umfeld der Familie müsse noch weiter ermittelt werden. Aus Pietätsgründen werde das aber noch einige Tagen dauern.

Zu der Frage, ob der Teich künftig gesichert werden solle, werde sich die Kommune beraten, sagte Bürgermeister Klemens Olbrich. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er dazu keine Stellung nehmen. Angehörige der Familie hatten den Vorwurf geäußert, dass Warnschilder am Teich keinen ausreichenden Schutz böten.

Der Direktor des Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte hingegen: "Nach meinem Dafürhalten ist eine Beschilderung in vielen Fällen ausreichend. Aber Einzelfälle muss man immer prüfen." Man könne ja nicht alle möglichen Gewässer oder Bachläufe einzäunen. Wichtig sei, dass Eltern von kleinen Kindern ihrer Sorgfaltspflicht nachkämen.

Wie mit der Sicherheit an Löschwasserentnahmestellen zu verfahren ist, regelt eine DIN-Verordnung. Laut DIN 14210 muss ein Löschteich mit einem mindestens 1,25 Meter hohen Zaun abgegrenzt werden. Die Stadt hat nach Ansicht von Bürgermeister Olbrich aber nicht gegen Vorschriften verstoßen: "Der Teich fungiert nicht in erster Linie als Löschwasserentnahmestelle", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Teich sei vielmehr integriert in ein Naherholungs- und Freizeitgelände. Grillhütten und Sportanlagen grenzen an das Gewässer. "Deswegen gilt die DIN-Verordnung für diesen Freizeit-Teich nicht."

In Neukirchen wird unterdessen über eine Trauerfeier nachgedacht. Ob es aber eine zentrale Veranstaltung gibt, sei noch nicht entschieden, sagte Olbrich. Er wünscht sich, dass die Betroffenen, Freunde und Nachbarn in aller Ruhe und ohne Medienpräsenz ihre Trauer bewältigen können. "Die Menschen hier sind ziemlich gestresst von den Vorkommnissen und wollen ungestört unter sich bleiben."

(felt/dpa)
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