Haftverschonung: No-Angels-Sängerin Nadja entlassen
zuletzt aktualisiert: 21.04.2009 - 14:03Darmstadt (RPO). No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa befindet sich wieder auf freiem Fuß. Zehn Tage nach ihrer Festnahme wurde die Musikerin aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Darmstadt habe dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftverschonung zugestimmt, teilte das Gericht mit.
Die Beschuldigte werde vom Vollzug der U-Haft "unter bestimmten Auflagen verschont", teilte der Vizepräsident des Amtsgerichts, Albrecht Simon, mit. Um welche Auflagen es sich dabei handelt, wollte er auf Anfrage nicht sagen. Der Haftbefehl gegen die Sängerin bleibe weiter aufrecht erhalten, erklärte er.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte am Freitag (17. April) den Antrag auf Haftverschonung gestellt. Darin seien Auflagen vorgeschlagen worden, deren Erfüllung "eine Fortsetzung der Untersuchungshaft entbehrlich erscheinen lassen", hatte ein Sprecher der Behörde am Montag mitgeteilt.
Die 26-jährige Sängerin war am 11. April in Frankfurt am Main wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung festgenommen worden. Dem Haftbefehl zufolge besteht der dringende Tatverdacht, dass sie in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Sex mit insgesamt drei Personen hatte, ohne diese auf ihre HIV-Infektion hingewiesen zu haben. Zumindest einer der drei Sexualpartner sei mutmaßlich infolge des Kontakts mit der Sängerin nun ebenfalls HIV-positiv, hatte die Darmstädter Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Die öffentliche Bekanntgabe des Haftbefehls gegen die Sängerin hat in den Medien Kritik hervorgerufen. Zentraler Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft habe die Persönlichkeitsrechte der Musikerin missachtet. Weit vor einer Anklage oder gar einer Verurteilung, werde auch der Grundsatz der Unschuldsvermutung erheblich beeinträchtigt.
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