Bundesanwaltschaft: NSU mordete aus Fremdenhass

Karlsruhe · Bei den Ermittlungen gegen die Zwickauer Neonazi-Terrorzelle hat die Bundesanwaltschaft weiteres Beweismaterial ausgewertet. "Aus den frühen Entwürfen eines Bekennervideos und schriftlichen Unterlagen geht hervor, dass die Taten aus Fremdenhass begangen wurden", sagte am Sonntag der Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Marcus Köhler. "Die terroristische Zwecksetzung des NSU (Nationalsozialistischen Untergrunds) wird dadurch weiter belegt."

Fahndung im Fall der Neonazi-Terroristen
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Nach Informationen des "Spiegels" haben die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihre Mordserie womöglich nach dem Vorbild amerikanischer Rassisten geplant. In einem frühen, bislang unveröffentlichten Bekennervideo erscheinen demnach Kästchen, die sich jeweils mit dem Datum eines Attentats füllen. Auffällig sei, so heiße es in einem Ermittlungsbericht des Bundeskriminalamts, "dass bei den Einblendungen immer 14 umrahmte Felder zu sehen sind".

Die Zahl 14 habe "in der rechtsextremistischen Szene eine besondere Bedeutung" und beziehe sich auf die ideologische Leitlinie eines amerikanischen Rassisten, die aus 14 Wörtern bestehe. Die Ermittler gingen dem Verdacht nach, dass die Neonazis für jedes dieser Wörter einen Mordanschlag begehen wollten.

In Zwickau gefundene Aufzeichnungen legen laut "Spiegel" nahe, dass sich Böhnhardt und Mundlos bei der Auswahl ihrer Opfer auf "unarische" Männer im zeugungsfähigen Alter konzentrierten. In einem Fall sollen die Täter von der geplanten Ermordung eines türkischen Unternehmers in Dortmund abgesehen haben, weil er über 60 Jahre alt war.

(dpa)
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