NSU-Prozess Haftbedingungen für Beate Zschäpe gelockert

München · Das Oberlandesgericht (OLG) München die Haftbedingungen für die mutmaßliche NSU-Täterin Beate Zschäpe angepasst. Die 39-Jährige muss nicht länger in einer Einzelzelle bleiben. Die gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei "zulässig" und würde "zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke führen".

Das ist Beate Zschäpe
7 Bilder

Das ist Beate Zschäpe

7 Bilder
Foto: dapd, -

Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf den Gerichtsbeschluss. Zschäpes mögliche künftige Mitbewohnerin dürfe keiner terroristischen Tat verdächtigt werden. Das OLG änderte damit einen anders lautenden Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011.

Zschäpe hatte laut "Focus" Ende Oktober schriftlich beantragt, ihre Zelle mit jemandem teilen zu dürfen. Die seit drei Jahren andauernde Untersuchungshaft und der bis 2016 terminierte Prozess stellen für sie "eine zunehmende Belastung" dar, schrieb sie demnach. Sowohl die Justizvollzugsanstalt München als auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe stimmten laut Bericht der Bitte zu.

Die Waffen der Neonazi-Terroristen
13 Bilder

Die Waffen der Neonazi-Terroristen

13 Bilder

Zschäpe steht seit Mai 2013 wegen der Morde an neun Migranten und einer deutschen Polizistin vor Gericht. Sie soll gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gebildet haben. Böhnhardt und Mundlos nahmen sich nach einem missglückten Banküberfall im November 2011 das Leben.

Die Mordserie des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) war am 4. November 2011 aufgedeckt worden. Ermittler hatten die rechtsextreme Motivation der Taten über Jahre hinweg nicht erkannt und zum Teil Menschen aus dem Umfeld der Opfer verdächtigt.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort