Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Oktoberfest-Attentat Bundesanwaltschaft will Untersuchungen neu aufrollen

München · Generalbundesanwalt Harald Range verlangt von den deutschen Geheimdiensten die Herausgabe aller Akten, die Informationen über das Oktoberfest-Attentat von 1980 enthalten. Damit sollen vor allem Unterlagen des BND und des Verfassungsschutzes überprüft werden, die bisher nur unzureichend kriminalistisch ausgewertet wurden.

 Bei dem Anschlag waren in München 13 Menschen getötet und 200 verletzt worden.

Bei dem Anschlag waren in München 13 Menschen getötet und 200 verletzt worden.

Foto: dpa

Ein Sprecher Ranges bestätigte dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", dass man "alle infrage kommenden Behörden ersuchen" werde, "gegebenenfalls vorhandene Akten und Unterlagen zu dem Attentat zu übermitteln".

Bei dem Anschlag waren in München 13 Menschen getötet und 200 verletzt worden. Unter den Toten war auch der Attentäter, der 21-jährige Student Gundolf Köhler, Anhänger der rechtsextremen "Wehrsportgruppe Hoffmann". Er wurde als Einzeltäter angesehen. An dieser Theorie gab es aber immer Zweifel. Wegen einer neuen, bisher unbekannten Zeugin nahm die Bundesanwaltschaft im Dezember die Ermittlungen wieder auf.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort