Gerichtliches Nachspiel: Oliver Pocher soll Schmerzensgeld zahlen
zuletzt aktualisiert: 23.11.2005 - 17:49Hannover (rpo). Ein recht deftiger Scherz von TV-Ulknudel Oliver Pocher bei "Wetten, dass...?" hat ein gerichtliches Nachspiel. Pocher hatte einer 29-jährigen Frau unaufgefordert eine Schönheitsoperation empfohlen. Die Frau fordert jetzt 25.000 Euro Schmerzensgeld. Los geht die Verhandlung am 7. Dezember. Der Komiker muss persönlich vor Gericht erscheinen.
Pocher hatte ihr im Januar als Moderator der Außenwette vor einem Millionenpublikum eine Schönheitsoperation nahe gelegt. Für den Prozess ordnete das Gericht am Mittwoch das persönliche Erscheinen Pochers und der 29-Jährigen an.
Die Frau klagt auf ein Schmerzensgeld von mindestens 25.000 Euro. In der "Wetten, dass...?"-Sendung Anfang des Jahres in Hannover war sie als Teilnehmerin der Außenwette mit orange gefärbten Haaren aufgetreten. Pocher hatte nach einem Blick auf ihren Pass und ihr Geburtsjahr 1976 bemerkt, sie sehe ganz schön alt aus für ihr Alter. Außerdem sagte er: "Ja, wir haben übrigens 'ne schöne Operationsshow bei Pro7, da könnte ich Sie mal vorschlagen."
Die Frau ist nach Angaben des Landgerichts der Auffassung, Pocher habe sie vor einem Millionenpublikum diffamiert, auf ihr Äußeres reduziert und sie in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Pocher vertrete dagegen die Ansicht, die 29-Jährige habe sich dem Interview freiwillig gestellt, schlagfertig reagiert und nicht als Opfer dagestanden. Durch drei spätere Auftritte in Talk-Show, in denen es um die "Wetten, dass...?"-Sendung gegangen sei, habe sie zudem gezeigt, dass ihre Betroffenheit über Pochers Empfehlung nicht schwerwiegend gewesen sein könne.
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