Beleidigung: Oliver Pocher zu Schmerzensgeld verurteilt
zuletzt aktualisiert: 11.01.2006 - 14:30Hannover (rpo). Das Landgericht Hannover hat den Moderator Oliver Pocher zu einer Shcmerzensgeld-Zahlung von 6.000 Euro verurteilt. Der Comedian hatte bei einer Außenwette der ZDF-Show "Wetten dass ...? eine 29-Jährige beleidigt, indem er ihr vor einem Millionenpublikum eine Schönheits-OP nahelegte.
"Du siehst ganz schön alt aus für dein Alter." Diesen Pocher-Kommentar stufte das Landgericht als schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts ein. Zumal Pocher bei der Außenwette am 22. Januar 2005 in Hamburg noch eins drauf gesetzt hatte mit dem Angebot: "Ja, wir haben übrigens 'ne schöne Operationsshow bei Pro7, da könnte ich sie mal vorschlagen." Dazu stellte das Gericht fest, Pocher habe die Klägerin "aus seiner überlegenen Position als Moderator grundlos und bewusst mit herabsetzenden Bemerkungen über ihre äußere Erscheinung überzogen, allein zu dem Zweck, sich auf ihre Kosten vor einem Millionenpublikum zu profilieren."
Bereits in der Verhandlung hatte die Kammervorsitzende deutlich gemacht, dass es sich nach ihrer Einschätzung um eine erheblich herabsetzende Bemerkung handele, die zudem völlig ohne Grund gefallen sei. Ein erfahrener Moderator von Life-Sendungen wie Pocher könne sich auch nicht auf eine Spontanäußerung herausreden, wenn er sich derart auf Kosten einer jungen Frau profiliere.
Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Schmerzensgeldes, dass sich Pocher wenige Tage nach der Äußerung auch öffentlich entschuldigt hatte. Die Klägerin hatte 50.000 Euro gefordert, Pocher hatte über seinen Anwalt 1.000 Euro angeboten. Der Beklagte hatte nicht persönlich vor Gericht erscheinen müssen
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