Neonazi gesteht Dreifachmord Overath-Mord: Exekution im Namen der SS

Köln (rpo). Der Hauptangeklagte Thomas A. hat im Prozess um den Dreifachmord an einer Anwaltsfamilie im bergischen Overath die Tat gestanden. Er habe im Namen der SS-Division Götterdämmerung "exekutiert". Zuvor legte er vor der Vierten Großen Strafkammer in Köln ein rechtsextremes Bekenntnis ab und sprach unter anderem von Todeslisten.

Dreifachmord von Overath
6 Bilder

Dreifachmord von Overath

6 Bilder
Foto: AP

<P>Köln (rpo). Der Hauptangeklagte Thomas A. hat im Prozess um den Dreifachmord an einer Anwaltsfamilie im bergischen Overath die Tat gestanden. Er habe im Namen der SS-Division Götterdämmerung "exekutiert". Zuvor legte er vor der Vierten Großen Strafkammer in Köln ein rechtsextremes Bekenntnis ab und sprach unter anderem von Todeslisten.

Persönlich habe er nichts gegen die Familie gehabt, sagte er weiter. Sie seien Vertreter der ihm verhassten Berufsgruppe der Juristen gewesen. "Ich habe das nicht gemacht, weil ich persönlich etwas gegen die Familie gehabt hätte", sagte der kahl geschorene 45- jährige Neonazi am dritten Prozesstag.

Zuvor hatte A. über seinen Pflichtverteidiger ein rechtsextremes Bekenntnis abgelegt. Die Gruppierung, der er angehört habe, habe im vergangenen Jahr eine "Todesliste" aufgestellt, in der neben Juristen auch Mitarbeiter von Medien, politische Mandatsträger sowie Staatsschutz- und Verfassungsschutzbeamte aufgeführt gewesen seien. Zu der rechtsextremen Gruppe zählte nach den Worten des 45-Jährigen auch ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und ein Offizier der Schweizer Armee. Der habe die Gruppe im Häuserkampf und im Umgang mit Sprengstoff geschult, sagte Thomas A. Nach seinen Worten wurde bei so genannten Wehrübungen mit bis zu 40 Bewaffneten auch über Anschläge auf jüdische Einrichtungen gesprochen.

Treue-Eid vor der Bluttat

Zuvor hatte die mit angeklagte 19-jährige Jennifer D. erklärt, sie habe gegenüber A. Tage vor der Bluttat einen rechten Treue-Eid abgelegt. Der Vorsitzende Richter Paul Schwellenbach zitierte aus dem Eid. Darin gelobte die junge Frau ihrem damaligen Freund als "vom Volk bestimmten Führer der Schutzstaffel unbedingte Treue bis in den Tod" und absolute Verschwiegenheit über die Gruppe gegenüber außen Stehenden. Gleichzeitig betonte die 19-Jährige, sie habe sich damals "nicht für die rechte Seite entschieden, sondern für Thomas A. als Mann".

Der 45-Jährige ist angeklagt, am 7. Oktober 2003 in Overath einen Rechtsanwalt, dessen Ehefrau und Tochter mit Schüssen aus einer Pump-Gun ermordet zu haben. A. war nach eigenem Geständnis im Vorfeld des Prozesses wütend darüber, dass der Anwalt bei einem Streit um Mietschulden von 10.000 Euro die Gegenseite vertreten hatte.

Hatnäckiges Nachfragen

Im nur mäßig besetzten Verhandlungssaal fragte Schwellenbach auch am Montag hartnäckig und immer wieder nach den Gefühlen der jungen Frau bei der Tat und an den Tagen danach bis zu der Festnahme des Duos. Nach seinen Worten hat die Spurensicherung DNA-Spuren der 19-Jährigen an Patronenhülsen der Tatwaffe sichergestellt.

Jennifer D., die zu Beginn der Einlassungen mehrfach betonte, sie habe die Patronen "niemals angefasst", räumte schließlich ein, mehrfach in die Tasche gefasst zu haben, in der beide die Pump-Gun, die Patronen sowie die Handfesseln verstaut hatten. Auch an Handfesseln neben einer der drei Leichen seien DNA-Spuren der jungen Frau gefunden worden, erklärte der Richter.

Die Angeklagte betonte bei vielen Fragen immer wieder, sie könne sich nicht erinnern. Als sie kurz vor der Tat Thomas A. gefragt habe, warum sie Kabelbinder im Baumarkt kaufen sollte, habe der "in seinem SS-Ton" gesagt, sie solle nicht so viele Fragen stellen, zitierte der Richter aus den Vernehmungsprotokollen der Angeklagten.

"Ich bin absolut gegen sowas"

Mehrfach betonte die 19-Jährige auch am Montag, sie habe nicht gewusst, was der Ex-Söldner vorgehabt habe. "Hätte ich es gewusst, wäre ich damals nicht dabei gewesen, ich bin absolut gegen sowas", beteuerte die junge Frau.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zweifelte die Einlassungen der Angeklagten an. Sie hielt der 19-Jährigen vor, dass sie im Falle einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht mit bis zu zehn Jahren und im Falle einer Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht mit einer lebenslangen Haftstrafe zu rechnen habe. Daraufhin verweigerte die junge Frau zunächst jede weitere Aussage.

Zuvor hatte Jennifer D. vor Gericht ein idealisiertes Bild des 45-Jährigen gezeichnet, den sie "bewundert und toll gefunden" habe. An den Nachmittag der Tat könne sie sich nur wenig erinnern. Als der erste Schuss gefallen sei, habe sie Angst gehabt, "Angst um mein Leben, dass mir was passiert", sagte sie mit tränenerstickter Stimme.

"Ich hab' versucht, weiterzuleben"

Nach der Flucht aus Overath seien beide zunächst in die Wohnung ihrer Eltern bei Aachen gefahren. Doch schon wenige Tage später sei sie mit Thomas A. zusammen in eine eigene kleine Wohnung gezogen. "Ich hab' versucht, weiterzuleben und das Geschehene zu verdrängen", sagte Jennifer D. Und sie erklärte noch einmal: "Ich habe den Thomas geliebt, ich wollte nicht wahrhaben, dass er es war." Eine Woche nach den tödlichen Schüssen war das Duo festgenommen worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort